Gericht: Windräder in Birkenfeld zu Recht stillgelegt

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BIRKENFELD. Ein Rechtsstreit um stillgelegte Windräder in Birkenfeld ist an sein vorläufiges Ende gelangt. Der Landkreis Birkenfeld habe die drei Windräder im Jahr 2017 zu Recht stilllegen lassen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Damit wies das Gericht die Klage des Betreibers gegen diese Anordnung ab. Zuvor hatte das Gericht bereits einen Eilantrag des Betreibers abgelehnt.

Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen des Landesentwicklungsprogrammes IV sei nach wie vor nicht abschließend geklärt, urteilte das Gericht. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine artenschutzrechtliche Überprüfung des Vorhabens sei noch nicht durchgeführt worden.

Der Landkreis Birkenfeld hatten den Bau und den Betrieb der drei Windräder 2013 genehmigt. Nach dem Baubeginn klagte der Naturschutzbund (Nabu) im Jahr 2017 erfolgreich gegen die Genehmigung. Die Richter bemängelten damals mehrere Fehler der Genehmigung, unter anderem seien Auswirkungen auf alte Buchen- und Eichenbestände und den Bestand des besonders geschützten Rotmilans nicht ausreichend berücksichtigt worden. Daraufhin musste der Betreiber die Anlage stilllegen und zog seinerseits vor Gericht. Gegen das nun ergangene Urteil können die Beteiligten die Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

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