„Soll ich in der Zeit auf ihr Kind aufpassen?“ – Besorgte Mutter warnt nach Besuch in Trierer Innenstadt!

4
Foto: dpa

TRIER. Ein Stadtbesuch der viele Fragen aufwirft! Um die Öffentlichkeit und vor allem andere Mütter zu warnen, wandte sich Kathi, 27 Jahre und Mutter von einem zweijährigen Sohn, an uns, um von ihrer zweifelhaften Begegnung in der Trierer Fußgängerzone zu berichten.

Am vergangenen Donnerstag, 15. November, war Kathi mit ihrem Sohn, der im Kinderwagen saß, in der Trierer Innenstadt unterwegs. Nach dem Besuch bei Deichmann in der Glockenstraße, ging es zum gegenüberliegenden Bäcker und anschließend in Richtung Porta Nigra.

Auf Höhe der Galeria Kaufhof wurde die junge Mutter dann von einer Frau angesprochen. „Sie sagte mir, dass ich etwas im Deichmann verloren hätte und sie es für mich an der Kasse hinterlegt hätte. Woraufhin ich mich für den Hinweis bedankte“, beschreibt Kathi das Gespräch. Die Mutter weiter: „Dann fragte die Frau mich, ob sie so lange auf mein Kind aufpassen solle. Ich beantwortete dies mit Nein und ging langsam zum Deichmann. Auf dem Weg dahin, fiel mir auf, dass ich offensichtlich gar nichts verloren hatte und drehte mich nochmal um, die Frau allerdings habe ich nicht mehr gesehen.“

Im Deichmann angekommen, berichtete Kathi dem Mitarbeiter an der Kasse von der Begegnung und fragte nach dem verlorenen „Gegenstand“, welcher laut Aussage der Frau in der Fußgängerzone an der Kasse hinterlegt sei. „Allerdings wusste der Verkäufer rein gar nichts davon und nach mehrmaligem Nachsehen stellte ich wiederum nichts „Fehlendes“ fest“, berichtet die 27-Jährige.

Ein anschließender Gang zur Polizei blieb erfolglos – Da ja „nichts“ passiert wäre, seien den Beamten leider die Hände gebunden.

Die Frau in der Fußgängerzone wird wie folgt beschrieben:

Etwa 1,60 m groß; 45-55 Jahre, kurze sehr dunkel gefärbte Haare, dunkel türkise Daunenjacke und gutes Deutsch mit einem Akzent (vermutlich osteuropäisch).

Vorheriger ArtikelSeniorin im eigenen Garten erschossen – “Jagdunfall“ gibt weiter Rätsel auf!
Nächster ArtikelDIESEL-WAHNSINN! Gericht: Halter von Diesel-Pkw muss Software erneuern lassen!

4 Kommentare

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.