Baby dreimal mit Kopf aufgeschlagen: Tötungsprozess wird wieder aufgerollt

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Symbolbild. Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Weil sie ihr eigenes Baby getötet haben soll, steht eine junge Mutter von heute an schon zum zweiten Mal vor dem Landgericht Koblenz. Die Anklage wirft der 24-jährigen Frau Totschlag vor. Sie soll im August 2018 in Altenkirchen im Westerwald als Patientin einer Klinik für Suchttherapie ihrem viermonatigen Sohn tödliche «Gewalteinwirkungen» gegen den Hinterkopf zugefügt haben.

Das Landgericht verurteilte die Frau bereits im Februar 2019 wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft. Nach der Revision der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil unter Verweis auf mehrere Rechtsfehler und Widersprüche auf. Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichts den Fall neu aufrollen.

In der BGH-Entscheidung heißt es unter Verweis auf das erste Urteil des Landgerichts, das Baby habe in der Tatnacht im gemeinsamen Bett seine Mutter angelächelt. Dieser seien damit die Erinnerungen an die als traumatisch empfundene Zeugung des Kindes und an seinen Vater hochgekommen. Die Angeklagte habe ihren Sohn mit seinem Hinterkopf dreimal wuchtig gegen eine Tischkante geschlagen, um die Erinnerung an den Kindsvater und das Lächeln des Säuglings auszulöschen.

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