KOBLENZ/BAD KREUZNACH (dpa/lrs). Ein Brandmelder in einem Altenheim schlägt Alarm, die Feuerwehr rückt an, doch der vermeintliche Brand entpuppt sich als angebranntes Essen: Wer muss in diesem Fall für den Einsatz der Rettungskräfte zahlen?
Das wird seit Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über den Streit berichtet.
Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Fehlalarm der Verursacher des falschen Alarms zahlen muss. Das wäre in diesem Fall das Seniorenwohnheim in Bad Kreuznach. Handelt es sich um eine Gefahrensituation und damit um einen richtigen Alarm, müsste in diesem Fall die Stadt Bad Kreuznach zahlen. Der Einbau der Brandmeldeanlage ist gesetzlich vorgeschrieben.
Vor Gericht geht es um fünf Einsätze, die jeweils 601,14 Euro gekostet haben. Vertreter des Seniorenwohnheims argumentieren, dass durch das angebrannte Essen tatsächlich Rauch entstand – die Bewohner also in Gefahr gewesen seien. Die Stadt hingegen meint, dass die Feuerwehrleute nichts löschen und niemanden retten mussten – es habe also keine Gefahrensituation bestanden.
SgDuH:
Bitte weiter berichten wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden hat.
Vielen Dank!
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