LG Trier: 31-Jährige nach Angriff auf Betreuerin verurteilt

0
Symbolbild

TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute eine 31-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ebenfalls wurde die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die 31-jährige Angeklagte wohnt in einer psychiatrischen Einrichtung im Landkreis Bitburg.
Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit soll die Frau, aufgrund einer bestehenden schweren psychischen Beeinträchtigung, am 18. November 2014 in der psychiatrischen Einrichtung einen Topf mit kochendem Wasser in den Rücken einer Betreuerin gekippt haben.

Zudem soll die Angeklagte am 3. April dieses Jahres geäußert haben, dass sie sämtliche Mitarbeiter der psychiatrischen Einrichtung umbringen und abstechen werde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vorheriger ArtikelHandwerkskammer und Stadtwerke unterzeichnen Kooperationsvertrag
Nächster ArtikelZukünftiger Finanzausgleich: RLP rechnet mit 370 Millionen Mehreinnahmen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.