TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute eine 31-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ebenfalls wurde die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die 31-jährige Angeklagte wohnt in einer psychiatrischen Einrichtung im Landkreis Bitburg.
Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit soll die Frau, aufgrund einer bestehenden schweren psychischen Beeinträchtigung, am 18. November 2014 in der psychiatrischen Einrichtung einen Topf mit kochendem Wasser in den Rücken einer Betreuerin gekippt haben.
Zudem soll die Angeklagte am 3. April dieses Jahres geäußert haben, dass sie sämtliche Mitarbeiter der psychiatrischen Einrichtung umbringen und abstechen werde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.