Der Fall der Fälle und wie man sich vorbereiten sollte

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Mit der Patientenverfügung kann man für den Fall der Fälle vorsorgen.

Bildquelle: AOK Mediendienst

TRIER/EISENBERG. Jeder möchte für sich selbst entscheiden können. Doch am Lebensende – durch Unfälle oder Krankheiten – kann jeder schnell in die Lage kommen, seinen Willen nicht mehr kundtun zu können. „Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können Sie dafür sorgen, dass auch dann noch in Ihrem Sinne entschieden wird“, erklärt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Mit der Patientenverfügung kann jeder regeln, wie er in bestimmten medizinischen Situationen versorgt werden möchte. Dabei geht es um Fragen nach künstlicher Ernährung genauso wie um Beatmung und Wiederbelebung. Wichtig ist es dabei, Dinge möglichst konkret und genau zu benennen: Formulierungen wie „Ich bin gegen Apparatemedizin“ sollten nicht verwendet werden, sie sind viel zu pauschal. Eine gute Hilfe für die behandelnden Ärzte ist es jedoch, wenn die Betroffenen in ihrer Verfügung ihre Einstellungen und Werte deutlich machen. Schließlich ist die Verfügung rechtsverbindlich. Das Bundesjustizministerium hat zum Verfassen der Patientenverfügung Broschüren, Formulare und Textbausteine zusammengefasst. (Sie finden sie unter www.bjm.de > Themen > Gesellschaft > Betreuungsrecht.) Die Unabhängige Patientenberatung berät zudem persönlich unter der Telefonnummer 0800 0117722.


Über die Patientenverfügung hinaus ist es noch wichtig zu regeln, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einen Verwandten oder Vertrauten Ihrer Wahl damit beauftragten. So können Sie vermeiden, dass das Gericht einen Betreuer bestellen muss. Doch auch hier gilt: Überlegen Sie genau, wen Sie mit was beauftragen wollen. Soll jemand allein darauf achten, dass Ihre Patientenverfügung umgesetzt wird? Wollen Sie jemandem auch Vollmachten über Ihren Aufenthaltsort geben und Zugriff auf Ihr Konto erlauben? „Das alles sind Fragen, die sehr genau bedacht werden wollen. Am besten macht man das nicht allein im stillen Kämmerlein, sondern bespricht es mit der Familie, Vertrauten und Fachleuten“, rät die Gesundheitskasse.

Haben Sie sich dafür entschieden, Ihre Entscheidungen für den Fall der Fälle festzulegen? Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie die Dokumente tatsächlich unterschrieben und gut zugänglich aufbewahren. Notieren Sie sich zusätzlich im Kalender, wann Sie überprüfen wollen, ob alles noch Ihren Wünschen entspricht.

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