Sieg für Tobias Schneider – Stadt Trier verzichtet auf Allgemeinverfügungen

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TRIER. Jetzt freut sich Tobias Schneider, Kreisvorsitzender der FDP und Mitglied im Trierer Stadtrat. Er hatte gegen das Alkoholverbot an Weiberdonnerstag 2014 vor dem Verwaltungsgericht Trier geklagt und damals schon eine Aufhebung des Verbotes per Eilentscheidung beantragt. Stein des Anstoßes war die Tatsache, dass das Alkoholverbot flächendeckend für den öffentlichen Raum und als Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes ausgesprochen worden war.

Schneider hat vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen.
Schneider hat vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Schon in der Eilverhandlung gaben die Richter Schneider im Prinzip in seinen Ansichten Recht, waren aber nicht bereit, die Entscheidung des Ordnungsamtes zu kippen, weil sie befürchteten, dass die Ordnungshüter sich nicht mehr auf die dann geänderte Situation vorzubereiten. Die Richter sagten damals, dass das ausgesprochene Glasverbot in Ordnung gehe, das Alkoholverbot aber möglicherweise räumlich zu weit gefasst war. Diese Frage aber müsse in einer Hauptverhandlung geklärt werden.


Diese Hauptverhandlung war heute und löste sich relativ schnell in Wohlgefälligkeit auf. Wie das Verwaltungsgericht Trier lokalo.de auf Nachfrage bestätigte, versicherte der Vertreter der Stadt als der Beklagten, dass sie in Zukunft auf derartige Allgemeinverfügungen verzichten wolle. Damit bestand aus Sicht des Gerichtes keine Wiederholungsgefahr mehr und das Verfahren wurde in gegenseitigem Einvernehmen für erledigt erklärt.

Und worin liegt jetzt der Sieg Schneiders? Er wertet es als einen großen Erfolg für den Stadtrat. Die Verwaltung, so Schneider über Facebook, habe mit dieser Äußerung erklärt, dass es in Zukunft keine derartigen Verbote mehr ohne die Beteiligung des Rates geben werde.

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