BGH entscheidet – Mieter darf vorerst weiter rauchen

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Symbolbild

KARLSRUHE. Sie sind immer wieder ein Zankapfel, die Raucher in unserer Gesellschaft. Von manch einem werden sie angefeindet. Auch dann noch, wenn sie dem Tabakkonsum nur noch im Freien und in ihren eigenen vier Wänden frönen. In Düsseldorf ist 2013 einem Mieter sogar fristlos gekündigt worden, weil er in seiner Wohnung geraucht hat. Und das nach 40 Jahren, in denen er in dieser Wohnung lebte. Inzwischen beschäftigen sich auch die Gerichte mit dem Thema und ein Urteil würde eine Bedeutung erlangen, die weit über die Grenzen von Düsseldorf hinaus gehen.

Kündigung des 76-Jährigen wurde bestätigt

Der Vorwurf lautete, weil Adolfs exzessiv geraucht und auch den Aschenbecher nicht geleert habe, wäre der Nikotingestank durch die Wohnungstür in den Hausflur gedrungen und habe den Hausfrieden gestört. Friedhelm Adolfs ließ sich das nicht bieten und klagte gegen die Kündigung. Vor dem Landgericht Düsseldorf verlor er den Prozess. Die Richter bestätigten die Kündigung des 76-Jährigen und gaben der Vermieterin Recht in der Auffassung, Adolfs, der lange Jahre Hausmeister in dem Mietshaus war, sei durch sein Rauchen eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarschaft. Der Mieter hatte in der Verhandlung angegeben, sein Konsum betrage pro Tag etwa 15 Zigaretten.

Gewisse praktische Schwierigkeiten

Nach dieser Niederlage zog Adolfs vor den Bundesgerichtshof, bei dem heute die Verhandlung geführt wurde. Gleich zu Beginn stellte die Vorsitzende Richterin Karin Milger fest, dass sie „gewisse praktische Schwierigkeiten“ habe, sich vorzustellen, dass es in einem Hausflur durch den Zigarettenrauch aus einer Wohnung so stinken könne, dass der Hausfriede damit gestört sei.

Prozess muss neu aufgerollt werden

Der Anwalt des Mieters erhob gegen die Düsseldorfer Richter schwere Vorwürfe und machte „erhebliche Rechtsfehler“ bei der Urteilsfindung geltend. Das Landgericht hätte sich lediglich auf die Aussage eines Zeugen gestützt und habe sich auch nicht die Mühe gemacht, die Sachlage vor Ort selbst in Augenschein zu nehmen. Dieser Meinung schloss sich offensichtlich auch der BGH an. Er widersprach der Vorinstanz und entschied, dass der Prozess um die fristlose Kündigung neu aufgerollt werden muss.

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1 Kommentar

  1. Wenn jemand kettenraucht und siene Wohnung nie lüftet dann riecht man das im Treppenhaus es sei denn ne gasdichte Wohnungseingangstür wäre eingebaut.

    Dieser Geruch ist penetrant widerlich jeder der das mal gerochen hat dürfte dem zustimmen und daraus machen die Gerichte so eine Posse, als Eigentümer einer solchen Wohnung hätte ich unter Berufung auf das Modernisierungsgeetz eine Zwangslüftung eingebaut und eine zusätzliche extra abgedichtete Korridortür fertig.

    Als belästigter Mieter hätte ich die Eingangstür der betroffenen Wohnung abends zusilikonisiert und drauf gesch…… was der Verursacher denkt.

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