TRIER. Ein Berufsbetreuer ist eine Person, die in besonderem Maß vertrauenswürdig sein muss. Immerhin vertritt er Menschen, die durch Krankheit oder Behinderung selbst nicht dazu in der Lage sind, in Rechtsgeschäften und hat auch Zugang zu deren Konten. Vor dem Trierer Landgericht wird seit heute ein Fall verhandelt, in dem ein solcher Betreuer diesem Anspruch nicht gerecht wurde.
Insgesamt geht es um rund 175.000 Euro, die ein 40-jähriger Berufsbetreuer in insgesamt 140 Fällen von 12 Personen, für die er die Verantwortung übernahm, veruntreut haben soll. Dabei habe er seit 2007 immer wieder Geld von den Konten seiner Klienten abgehoben und für sich selbst verwendet. Die Belege über die Auszahlungen hat er dann im Altpapier oder im Müll entsorgt.
Auch habe er Auszahlungen an seine Klienten vorgetäuscht und gegenüber Erben Geldvermögen seiner Klienten verheimlicht. Außerdem habe er sich an Wertgegenständen der von ihm betreuten Personen bereichert und sie verkauft.
Bis zu 90 Klienten hatte das Amtsgericht Trier dem Angeklagten als Klienten zur Betreuung anvertraut. 2010 war schon einmal der Verdacht aufgekommen, dass der gelernte Betriebswirt sich am Vermögen anderer bereichert haben soll. Damals aber gab es keine Beweise gegen ihn. Zum Prozessauftakt erklärte der Anwalt des Beklagten heute, dass sein Mandant die Vorwürfe in vollem Umfang einräume. Ihm sei das alles über den Kopf gewachsen.