Landau/Weingarten. Der Tod eines 17-Jährigen nach einer nächtlichen Grillfeier in der Pfalz beschäftigt erneut die Justiz. Nachdem ein Angeklagter zunächst freigesprochen worden war, wird der Fall nun neu verhandelt. Grund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshof, der das frühere Urteil aufgehoben hat.
Wie ein Justizsprecher mitteilte, hat der neue Prozess vor dem Landgericht Landau planmäßig begonnen. Weitere Verhandlungstermine sind bis Ende Februar angesetzt.
Tödlicher Streit nach Feier
Der Jugendliche war in der Nacht zum 1. Juli 2023 nach einer Grillparty in Weingarten (Landkreis Germersheim) bei einem Streit tödlich verletzt worden. Er starb an Stichverletzungen, die ihm ein damals 20-jähriger Mann zugefügt haben soll.
Das Landgericht Landau hatte den Angeklagten im Februar 2024 freigesprochen. Die Kammer sah es damals als erwiesen an, dass der Mann in einem sogenannten entschuldigten Notwehrexzess gehandelt habe – also aus einer Ausnahmesituation heraus, ohne strafrechtliche Schuld.
BGH hebt Freispruch auf
Gegen dieses Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof entschied am 13. Februar 2025, dass das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Der Freispruch wurde aufgehoben, der Fall an das Landgericht Landau zurückverwiesen.
Nun wird das Geschehen vor einer anderen Strafkammer vollständig neu bewertet. Dabei geht es erneut um die zentrale Frage: Handelte es sich um Notwehr – oder um ein strafbares Tötungsdelikt?
Ausgang weiter offen
Der Angeklagte gilt weiterhin als unschuldig, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Das Gericht wird nun erneut Zeugen hören, Beweise prüfen und die rechtliche Einordnung der Tat bewerten. Ein Urteil wird frühestens nach Abschluss der Beweisaufnahme erwartet.


















