TRIER. Am 9. Dezember 2025 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 21-jährigen Angeklagten unter anderem zur Last, im Juni 2025 in einer Gemeinde im Landkreis Trier-Saarburg sexuelle Handlungen an einer anderen Person gegen ihren Willen vorgenommen zu haben, wobei er gegenüber dem Opfer Gewalt angewendet und den Beischlaf vollzogen oder ähnliche, durch das Eindringen in den Körper besonders erniedrigende sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen haben soll. Die Handlung habe sich in einem Waldstück nach zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zugetragen.
Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)














