Prozess in Trier: Untreue in 56 Fällen – Mann soll Blankovollmacht missbraucht haben

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Am 27. Oktober 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Untreue in 56 Fällen. Konkret geht es dabei um den Missbrauch einer Bankvollmacht und der Stellung als Testamentsvollstrecker.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 55-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Konz zur Last, von Dezember 2021 bis Juli 2023 in insgesamt 56 Fällen unter Verwendung einer Kontovollmacht und seiner Stellung als Testamentsvollstrecker unberechtigterweise insgesamt rund 427.000 Euro vom Konto der Erblasserin abgehoben bzw. sich selbst überwiesen und für eigene Zwecke verwendet zu haben.

Das Erbe soll so widerrechtlich um diesen Betrag geschmälert worden sein. Den weiteren Erben neben dem Angeklagten soll dadurch ein Schaden von insgesamt gut 340.000 Euro (Einzelschäden zwischen knapp 43.000 Euro und gut 85.000 Euro) entstanden sein.

Die einzelnen abgehobenen bzw. überwiesenen Beträge sollen zwischen 300 Euro und knapp 37.000 Euro betragen haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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