Trier/Saarbrücken. Die seit Kurzem wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen haben am Wochenende erneut zu mehreren Einreiseverweigerungen geführt. Wie die Bundespolizei mitteilt, wurden insgesamt drei Fälle registriert, bei denen Personen ohne gültige Papiere versucht hatten, über Luxemburg oder Frankreich nach Deutschland einzureisen.
Alle Betroffenen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen und wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise angezeigt.
Kontrollen an mehreren Übergängen – vier Männer betroffen
Bereits am Freitag, 17. Oktober 2025, kontrollierten Beamte gegen 01:30 Uhr an der luxemburgischen Grenze einen 33-jährigen Nigerianer, der ohne gültige Einreisepapiere unterwegs war. Ihm wurde die Einreise verweigert.
Am darauffolgenden Samstag, 18. Oktober 2025, wurde kurz nach 01:00 Uhr ein 49-jähriger Mann aus Guinea-Bissau an derselben Grenze gestoppt. Auch er konnte keine Dokumente vorlegen und musste nach Luxemburg zurückkehren.
Gegen 09:30 Uhr verhinderten Beamte an der Goldenen Bremm in Saarbrücken die Einreise von zwei somalischen Staatsangehörigen im Alter von 19 und 22 Jahren. Auch sie wurden nach Frankreich zurückgewiesen.
Die vorübergehende Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen zu Luxemburg und Frankreich soll laut Bundesinnenministerium die illegale Migration eindämmen und Schleusernetzwerke zerschlagen. Seit Beginn der Maßnahmen kommt es nahezu täglich zu Zurückweisungen und Strafanzeigen.
Ein Sprecher der Bundespolizei erklärte, die Beamten setzten bei den Kontrollen auf „Lageorientierung, Mobilität und Präsenz“, um flexibel an verschiedenen Grenzabschnitten eingreifen zu können.
Hintergrund: Warum wird wieder kontrolliert?
Deutschland hat Mitte Oktober 2025 die temporären Grenzkontrollen an mehreren Übergängen zu Luxemburg, Frankreich, Polen, Tschechien und der Schweiz wieder eingeführt. Grund ist der anhaltende Migrationsdruck auf die EU-Außengrenzen sowie zunehmende Schleusungsaktivitäten.
Die Kontrollen sollen nach Angaben des Innenministeriums zeitlich befristet bleiben, werden jedoch je nach Lage fortgesetzt oder ausgeweitet.