Nachgefragt: Neues Bestattungsgesetz – Warum die Totenfürsorge­verfügung jetzt so wichtig ist! 

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Das Bestattungshaus Martin Loch GmbH aus Trier berät und informiert zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

TRIER. Mit dem neuen Bestattungsgesetz hat Rheinland-Pfalz bundesweit neue Wege eröffnet: Urne zu Hause, Flussbestattung, Ascheverstreuung oder Erinnerungsstücke – vieles, was bisher tabu war, ist nun erlaubt. Damit das nicht nur schöne Theorie bleibt, haben wir beim Bestattungshaus Martin Loch GmbH in Trier, nachgefragt. Dort kennt man die neuen Regelungen im Detail, erklärt kompakt, was jetzt wichtig ist – und steht bei allen offenen Fragen beratend zur Seite, per Mail oder telefonisch.

Das ändert sich konkret

  • Urne zu Hause: Angehörige dürfen die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufbewahren.
  • Flussbestattung: Auf Rhein, Mosel, Saar oder Lahn ist die Beisetzung in wasserlöslichen Urnen möglich.
  • Erinnerungsstücke: Ein Teil der Asche darf zu Schmuck oder Erinnerungsobjekten verarbeitet werden.
  • Tuchbestattung: Die frühere Sargpflicht entfällt – alternativ ist nun eine Bestattung im Leinentuch möglich.

Diese neuen Möglichkeiten gibt es aber nur, wenn der Wunsch klar und schriftlich festgelegt ist.

Was ist die Totenfürsorge­verfügung?

Die Verfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen,

  • wer nach Ihrem Tod die Totenfürsorge übernimmt,
  • wie Sie bestattet werden möchten,
  • und wer ggf. Erinnerungsstücke aus der Asche erhält.

Ohne dieses Schriftstück bleibt es bei der klassischen Erd- oder Urnenbeisetzung auf dem Friedhof.

Was muss ich jetzt tun?

  1. Überlegen, welche Bestattungsform für Sie in Frage kommt.
  2. Totenfürsorge­verfügung ausfüllen – eigenhändig unterschreiben, klar und eindeutig formulieren.
  3. Eine Person benennen, die später die Verantwortung übernimmt.
  4. Verfügung sicher hinterlegen und die benannte Person informieren.

Ihr Ansprechpartner in Trier und Region: Bestattungshaus Martin Loch GmbH 

Familie Schmidt vom Bestattungshaus Martin Loch GmbH

Das Bestattungshaus Martin Loch GmbH in Trier begleitet Sie bei allen Fragen rund um das neue Gesetz:

  • Beratung zu allen neuen Bestattungsformen
  • Bereitstellung und Ausfüllen der Totenfürsorge­verfügung
  • Hilfe bei Genehmigungen (z. B. Flussbestattung auf der Mosel)
  • Persönliche und einfühlsame Begleitung im Ernstfall

Kontakt ist ganz unkompliziert möglich – per E-Mail oder telefonisch.

Fazit: Wer die neuen Freiheiten nutzen möchte, braucht eine Totenfürsorge­verfügung. Mit dem Bestattungshaus Martin Loch GmbH haben Sie in Trier den richtigen Partner, um alle notwendigen Schritte rechtzeitig und zuverlässig zu erledigen.

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