TRIER. Am 15. September 2025 beginnt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Matthias Meyer ein Strafprozess u.a. wegen Betruges.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den fünf, heute zwischen 43 und 73 Jahre alten, Angeklagten zur Last, zwischen Anfang 2011 bis August 2016 in Gerolstein und andernorts in 13 Fällen den Tatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Zusammenhang mit vorgespiegelten Kapitalanlagen erfüllt zu haben. Darüber hinaus wird einem 58-jährigen Angeklagten vorgeworfen, unbefugt inländische akademische Grade geführt zu haben.
Die fünf Angeklagten sollen spätestens im Jahr 2011 übereingekommen sein, im großen Stil in Deutschland Anlagebetrügereien zu begehen. Hierzu soll der 58-jährige Angeklagte die Kunden meist telefonisch akquiriert und zu einer vermeintlichen Geldanlage veranlasst haben. Die vermittelten Geldanlagen, die eine deutlich den üblichen Markt überschreitende Rendite von zehn bis dreißig versprochen hätten, sollen hierbei nicht existiert haben.
Zur Täuschung sollen die Angeklagten nachgemachte oder gefälschte Prospektunterlagen genutzt haben. Die durch Täuschung erhaltenen Gelder sollen sie – entsprechend ihrer Abrede – nicht angelegt, sondern betrügerisch im Rahmen eines sog. Schneeballsystems zweckentfremdet und für eigene Belange verwendet haben. Insgesamt sollen die Männer auf diese Weise durch die Taten einen Betrag in Höhe von mindestens 1.203.400 Euro erlangt haben.
Der 58-jährige Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Die übrigen Angeklagten sind bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. (Quelle: Landgericht Trier)