KOBLENZ. Am 28. August 2025 beginnt vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess wegen Betruges.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem 50-jährigen Angeklagten vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd mit weiteren unbekannten Tätern in drei Fällen gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande einen Betrug begangen zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll.
Der Angeklagte sei an Taten einer sog. „Schockanrufe“-Bande beteiligt gewesen. Ein Anrufer soll behauptet haben, Polizist zu sein, und dass ein Angehöriger einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und gegen die Zahlung einer Kaution freikommen könne. Der Angeklagte soll dann als Abholer fungiert haben und die aus Bargeld, Schmuck oder weiteren Wertsachen bestehenden „Kautionszahlungen“ bei den Geschädigten abgeholt haben.
Bei der dritten geplanten Übergabe kam es dann zur Festnahme des Angeklagten. Außerdem soll der Angeklagte langjähriger Betäubungsmittelkonsument sein. Mit Urteil vom 21.6.2025 verurteilte das Landgericht Koblenz den Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen, davon in einem Fall des Versuchs, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Gegen dieses Urteil sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 3.4.2025 das Urteil aufgehoben, wobei jedoch die Feststellungen aufrechterhalten bleiben mit Ausnahme der Feststellungen zur subjektiven Tatseite. Laut dem Bundesgerichtshof hätte die Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung in den Blick nehmen müssen, ob für den Angeklagten aufgrund der konkreten Umstände doch hätte erkennbar gewesen sein können, dass er im Rahmen einer Bande gehandelt hat. Nunmehr hat eine andere Kammer im Umfang der Aufhebung neu zu verhandeln und zu entscheiden. (Quelle: Landgericht Koblenz)