
Anklage nach Horror-Unfall bei Bitburg – 23-Jährige stirbt, zwei junge Frauen schwer verletzt – Deutsches Gericht übernimmt Verfahren trotz NATO-Statut
TRIER. Im Fall des tödlichen Falschfahrer-Unfalls auf der A60 bei Bitburg hat die Staatsanwaltschaft Trier nun Anklage erhoben: Ein 23-jähriger US-Soldat muss sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Der Mann soll am 3. Mai 2025 betrunken in falscher Richtung auf die Autobahn aufgefahren und frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert sein.
Der Unfall: Frontalcrash bei hoher Geschwindigkeit
Nach bisherigen Ermittlungen soll der in Deutschland stationierte Angehörige der US-Streitkräfte in der Tatnacht mit seinem Jeep Wrangler die A60 bei Bitburg in falscher Richtung befahren haben – auf der Fahrbahn, die eigentlich in Richtung Belgien führt. Kurz vor der Anschlussstelle Landscheid kam es zur Katastrophe:
Die 23-jährige Fahrerin eines Seat Ibiza, die gerade einen LKW überholte, konnte dem entgegenkommenden Wagen nicht mehr ausweichen. Beide Fahrzeuge prallten mit hoher Geschwindigkeit frontal zusammen. Die junge Frau verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Zwei 24-jährige Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt – eine davon musste noch in derselben Nacht notoperiert werden.
Alkoholisiert am Steuer: 1,42 Promille
Besonders erschütternd: Der mutmaßliche Unfallverursacher war alkoholisiert. Eine entnommene Blutprobe ergab 1,42 Promille. Bisher äußerte sich der US-Soldat nicht zur Tat. Er befindet sich derzeit im Gewahrsam der US-Streitkräfte, ein Haftbefehl des Amtsgerichts Trier liegt vor.
Deutsches Gericht übernimmt den Fall – trotz NATO-Statut
Eigentlich werden Strafverfahren gegen Angehörige der US-Streitkräfte in Deutschland von der US-Militärgerichtsbarkeit geführt – geregelt durch das sogenannte NATO-Truppenstatut. Doch in diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft Trier von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den üblichen Verzicht auf deutsche Strafverfolgung zurückzunehmen. Die Begründung: Die Schwere des Unfalls und das öffentliche Interesse erfordern eine Verhandlung vor einem deutschen Gericht.
Das Landgericht Trier wird nun entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Ein Termin steht noch aus.
Hintergrund: NATO-Truppenstatut & Gerichtsbarkeit
Deutschland hat sich im Rahmen des NATO-Truppenstatuts verpflichtet, Strafverfahren gegen Soldaten der USA grundsätzlich nicht selbst zu führen. Nur in Ausnahmefällen – bei besonderem öffentlichen Interesse oder schwerwiegenden Vorwürfen – können deutsche Behörden die Strafverfolgung selbst übernehmen. Dies ist nun geschehen.