TRIER. Am 26. Mai 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 23-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Trier zur Last, im August 2023 in einem von ihm betriebenen Shisha-Shop im Landkreis Trier-Saarburg mehrere Packungen Cannabis-Blüten und sogenannte Aroma-Gummis, welche mit synthetischen Cannabinoiden (Delta 8–THC bzw. Delta 9–THC) versetzt waren, zum Verkauf bereitgehalten zu haben. Insgesamt soll es sich um 69 Produkte gehandelt haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)