Region: Mit Messer in den Bauchbereich gestochen – Prozess wegen versuchten Mordes

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Foto: pixabay / Symbolbild

BAD KREUZNACH. Am Dienstag, den 27.5.2025, beginnt vor der 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Bad Kreuznach ein Prozess wegen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 43 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Aalen einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll sich Ende Dezember 2024 in erheblich alkoholisiertem Zustand nachts vor der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Idar-Oberstein aufgehalten haben. Seine Lebensgefährtin habe Besuch von ihrem getrennt lebenden Ehemann gehabt. Als seine Lebensgefährtin und ihr getrennt lebender Ehemann im Laufe der Nacht mit dem Taxi zur Wohnung des Ehemannes nach Baumholder gefahren seien, sei der Angeklagte ihnen gefolgt. Nachdem die Frau und ihr Ehemann die Wohnung in Baumholder betreten hätten, habe der Angeklagte durch das Küchenfenster in die Wohnung geschaut.

Der Mann habe dies bemerkt und die Wohnung daraufhin verlassen. Er habe draußen zunächst erfolglos nach dem Angeklagten gesucht. Kurze Zeit später sei der Angeklagte ihm entgegengekommen. Der Angeklagte habe hierbei beide Hände in den Jackentaschen gehabt. Als der Angeklagte ihn erreicht habe, habe der Angeklagte plötzlich mit seiner rechten Hand ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 18,5 cm gezückt und in Tötungsabsicht auf ihn eingestochen. Er habe hierbei insbesondere seinen Bauch getroffen.

Der Angegriffene habe den Angeklagten zurückgestoßen, versucht diesen zu beruhigen und ihm vorgeschlagen, gemeinsam zur Wohnung zu gehen und dort zu reden. Der Angeklagte habe sich hierauf eingelassen. In der Wohnung sei die Lebensgefährtin des Angeklagten beiden entgegengekommen, woraufhin der Angeklagte diese zu Boden gestoßen habe und mitgeteilt habe, dass er beide umbringen werde. Daraufhin habe der Ehemann die Flucht ergriffen, um Hilfe zu holen. Der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin bis zum späteren Eintreffen der Polizei nicht angegriffen.

Fortsetzungstermine sind auf den 03.06.2025, 16.06.2025, 24.06.2025, 27.06.2025 und den 02.07.2025 bestimmt worden. (Quelle: Landgericht Bad Kreuznach)

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