FRANKENTHAL. Ein 57-jähriger Mann aus dem Kreis Bad Dürkheim ist vom Amtsgericht Frankenthal zu einer hohen Geldstrafe und einem einjährigen Fahrverbot verurteilt worden. Der Grund: Der Fahrer hatte mit seinem Ferrari bei hoher Geschwindigkeit einen schweren Auffahrunfall auf der A6 bei Frankenthal verursacht. Drei Menschen wurden dabei verletzt, mehrere Fahrzeuge erlitten Totalschäden.
200 km/h bei dichtem Verkehr – Unfall mit drei Verletzten
Der Unfall ereignete sich am 20. August 2023 auf der A6 in Fahrtrichtung Mannheim. Zeugenaussagen zufolge war der Mann mit rund 200 km/h auf der linken Spur unterwegs – bei hohem Verkehrsaufkommen, wenn auch auf einem Abschnitt ohne Tempolimit.
Als eine Autofahrerin aus Grünstadt gerade ein anderes Fahrzeug überholte, krachte der Ferrari schließlich ungebremst auf ihr Auto. Durch die Wucht des Aufpralls wurde ihr Fahrzeug gegen ein weiteres Auto geschleudert und schließlich gegen die Leitplanke gedrückt.
Die Fahrerin erlitt unter anderem Rippenbrüche und ein Hämatom an der Milz und musste mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden, wo sie elf Tage stationär behandelt wurde. Auch der Fahrer des zweiten Pkw sowie die Beifahrerin im Ferrari wurden leicht verletzt.
Urteil: Grob verkehrswidriges Verhalten
Das Gericht verurteilte den Mann nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro und sprach ein Fahrverbot von einem Jahr aus. Bereits direkt nach dem Unfall war ihm der Führerschein entzogen worden.
Strafrichter Thomas Henn betonte in der Urteilsbegründung, dass auch auf Abschnitten ohne Tempolimit die Geschwindigkeit dem Verkehrsaufkommen angepasst werden müsse. Das Verhalten des Mannes sei vorsätzlich, grob verkehrswidrig und rücksichtslos gewesen. Zudem habe er laut Zeugen bereits zuvor andere Autofahrer durch drängelndes Verhalten gefährdet.
Verteidigung sieht Schuld bei Unfallopfer – Berufung angekündigt
Der Angeklagte selbst schwieg während des gesamten Prozesses. Sein Anwalt, Rüdiger Weidhaas, forderte einen Freispruch: Seiner Auffassung nach habe die überholende Autofahrerin den Unfall verursacht, weil sie nicht ausreichend in den Rückspiegel geschaut und falsch geblinkt habe.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Dennoch kündigte die Verteidigung an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.


















