Trier: Muslimin klagt gegen Verhüllungsverbot – Niqab am Steuer?

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Nahaufnahme einer Frau mit schwarzem Niqab, der nur ihre Augenpartie sichtbar lässt. Das Bild symbolisiert Themen wie Religionsfreiheit, Verhüllung und gesellschaftliche Debatten.
Eine Frau trägt einen Niqab während einer Pro-Palästina-Demonstration. Eine Frau klagt vor dem Verwaltungsgericht Trier auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr. (zu dpa: «Muslimin will beim Autofahren Gesichtsschleier tragen»)

TRIER. Eine muslimische Frau aus dem Kreis Trier-Saarburg klagt vor dem Verwaltungsgericht Trier, um eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zu erhalten. Sie begründet die Klage mit ihrer Religionsfreiheit und ihrer religiösen Pflicht, ihr Gesicht auch beim Autofahren zu bedecken.

Hintergrund: Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer ihr Gesicht nicht verhüllen, um die Identifizierbarkeit sicherzustellen. Dies dient der Überprüfung bei Verkehrsvergehen und soll eine ungehinderte Sicht auf die Fahrbahn gewährleisten.

Die Argumente der Klägerin

Die 30-jährige, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern erklärt, dass sie auf ein Auto angewiesen sei, da der öffentliche Nahverkehr in ihrem Wohnort unzureichend sei. Die Fahrt zur Moschee dauere beispielsweise eine Stunde mit dem Bus. Ohne das Tragen des Niqab würde sie eine religiöse Sünde begehen.

Sicherheitsbedenken des Landesbetriebs Mobilität (LBM)

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) lehnt eine Ausnahmegenehmigung ab. Vertreter des LBM erklärten, dass ein Gesichtsschleier die Rundumsicht der Fahrerin einschränken und durch Verrutschen ein Sicherheitsrisiko darstellen könne. Zudem sei die Anbindung des Wohnortes an den ÖPNV nicht unzumutbar.

Präzedenzfall in Rheinland-Pfalz

Dies ist einer der ersten Fälle dieser Art in Rheinland-Pfalz. Ein ähnlicher Fall wurde bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz im August 2024 verhandelt, wobei die Klage abgewiesen wurde. Das Gericht entschied damals, dass das Verhüllungsverbot zur Sicherheit im Straßenverkehr beitrage und eine uneingeschränkte Sicht erfordert.

Gerichtsurteil wird erwartet

Das Verwaltungsgericht Trier wird in den kommenden Wochen eine Entscheidung in dem Fall fällen. Das Urteil könnte eine wichtige Signalwirkung für weitere Fälle in Deutschland haben.

(mit dpa)

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33 Kommentare

  1. Bedenket, wir haben in D ein Vermummungsverbot. Ausnahme an Karneval ! Wenn die sich vermummen will, soll sie in den Orient reisen !

  2. Geht´s noch, bitte sofort in Ihr Heimatland zurückschicken, dort kann sie den ganzen Tag verhüllt am Steuer sitzen…wahrscheinlich dürfen dort Frauen gar kein Auto fahren….aber dagegen kann sie ja gerne dort klagen….

  3. Ich überlege ob ich mich nicht als Muslima identifizieren werde, dann sind mir die Anhänger und Säulen auch hoch wie breit wenn die Dame mit ihrem Anliegen durchkommt.

  4. Mir stellt sich bezüglich des Komplettvermummung-Gebotes im Islam die Frage, warum das so ist. Wahrscheinlich sind die Moslem-Jungs nicht mehr zu halten, wenn sie das unbedeckte Ohr einer Frau sehen. Das sieht man ja öfter hier in unserem bunten Land. Und die Frau, welche hier ihr Gesicht verstecken will, weiß bestimmt warum. Unsere einheimischen Frauen haben kein Problem ihre Figuren und Gesichter zu zeigen. Das nennt man Selbstbewusstsein oder einfach Normalität in einer zivilisierten Welt.

  5. Einfach unglaublich wie einige Kommentatoren (vermutlich AFDler) ungehemmt hetzten und diffamieren dürfen. Ich hoffe dass das Lokaloteam mir die Möglichkeit einräumt auf die Kommentare etwas ausführlicher einzugehen.

    Worum geht es? Es gibt Menschen die ihre Religion noch ernst nehmen und die ehernen Regeln befolgen. Dieses spirituelle Verständnis – das zeigen die Kommentare deutlich – ist hierzulande völlig verloren gegangen. Kein Wunder wenn man berücksichtigt dass viele dieser Hassposter von bekennenden Nazis abstammen, nur mal so.

    Die Kommentare weisen typische Muster auf, die von christlichen Grundsätzen und unseren demokratisch geprägten Grundmustern abweichen.

    Zuerst einmal dokumentieren diese Kommentare fehlenden Respekt gegenüber Andersgläubigen. Stattdessen wird die ohnehin traumatisierte Klägerin diskriminiert und abgewertet.

    Zudem dokumentieren diese Kommentare einen bedenklichen Mangel an Empathie und Mitgefühl. Die entsetzliche Notlage der Frau wird ignoriert oder sogar belächelt.

    Statt die Situation objektiv zu analysieren, werden stereotype Vorurteile verbreitet und die Ablehnung fremder Kulturen propagiert. Diese dummen Hasskommentare zeigen eine fehlende Bereitschaft, interkulturellen Austausch und Zusammenleben zu fördern.

    Ich möchte nun im folgenden auf die unterschiedlichen Kommentatoren eingehen und diese dringend bitten solche Einstellungen hinterfragend zu betrachten und stattdessen eine offene, hilfreiche und verständnisvolle Haltung einzunehmen. Dies bedeutet nicht, dass man automatisch jede Forderung akzeptieren muss, aber es erfordert einen konstruktiven Dialog und eine humane Behandlung anderer Menschen.

    @Kürenzer
    Ihr Kommentar zeigt eine ablehnende Einstellung gegenüber der Klägerin und verlangt von ihr, „nach Hause“ zu gehen. Sie ignorieren dabei ihre persönliche Situation und die religiöse Motivation.Mit welchem Recht????

    @Steve
    Steve macht einen allgemeinen Vorwurf gegen die islamische Religion und behauptet fälschlicherweise, dass Frauen Moscheen nicht betreten dürften. Dies ist eine stereotypische und falsche Behauptung, die den Islam diskriminiert. Das ist besonders bedenklich. Dabei gehört der Islam zu Deutschland, das haben sogar die Bundespräsidenten Wulff und Gauck gesagt!!!!

    @Chris77
    Dessen Kommentar versucht, das Gesetz über das Verhüllungsverbot absurderweise auf sich selbst anzuwenden, um den Sachverhalt lächerlich zu machen. Es zeigt mangelndes Verständnis für die sehr ernste Lage der Klägerin.Chris77 ignoriert die Notlage der Frau und reduziert sie auf einen Witz.Dabei sollte Humor stets respektvoll sein und niemanden beleidigen oder herabsetzen. PFUI und nochmals PFUI Chris77. Ein besonders widerwärtiger Kommentar, der deutlich aufzeigt, wessen Geisteskind dieser User ist.

    @Markus
    Markus – mit Sicherheit ein AFDLer – verwendet abwertende Sprache („die Alte“) und zeigt eine ablehnende, feindselige Einstellung gegenüber der Klägerin. Sein Kommentar spiegelt eine extrem starke Fremdenfeindlichkeit wider. Mir ist unklar warum das Lokaloteam solche volksverhetzenden Kommentare zulässt und diese nicht dahin befördert so soe hingehören. In die Mülltonne.

    @Negan
    Dessen Kommentar ist ein direkter Aufforderung zur Ausweisung der Klägerin. Er spiegelt eine rassistische und nationalistische Einstellung wider, das kennt man bereits von ihm. Einfach nur widerwärtig.

    Allen Kommentaren ist eins gemeinsam: man erkennt einen auffälligen Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien unserer Gesellschaft wie Nächstenliebe, Toleranz, Barmherzigkeit und Respekt gegenüber Andersgläubigen.

    Zum Glück denkt die grosse Mehrheit hierzulande anders und vertritt andere Werte als Rassismus, Hetze, Fremdenfeindlichkeit u.s.w. Es wird die Zeit kommen wo knallhart gegen solche Hetzer vorgegangen werden muss, sonst kommen wir in ein übles Fahrwasser.

    Ich denke dass mein etwas lang geratenener Kommentar berechtigt ist weil er die Meinung der schweigenden Mehrheit darstellt.

    • Zitat: Allen Kommentaren ist eins gemeinsam: man erkennt einen auffälligen Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien unserer Gesellschaft wie Nächstenliebe, Toleranz, Barmherzigkeit und Respekt gegenüber Andersgläubigen.

      Vielleicht sollte sich „bintolerant“ mal kundig machen, wie tolerant diese Religion gegenüber sogenannten Andersgläubigen in den einschlägigen Ländern ist.

    • Mein lieber bintolerant. Ich BIN tolerant …. Jedoch nicht für alles und Jeden (Gagafurz)! Und ja, mit meinem Kommentar ziehe ich das Ansinnen der Frau BEWUSST ins Lächerliche! Sie haben also ins Schwarze , oder soll ich sagen, ins Blaue getroffen!

      Wo kommen wir denn hin, wenn hier jeder alles machen darf wie ihm beliebt? Es gilt ein Vermummungsverbot im Straßenverkehr ….. und zwar nicht ohne Grund.

      Soll die Dame sich ein Taxi nehmen, sich von einer Glaubensschwester, die es nicht für notwendig erachtet sich zu verstecken, mitnehmen lassen oder sie soll ganz einfach zu Fuß gehen. Das hat meine Großmutter auch täglich so gemacht, als sie das Morgengebet im Nachbarort besuchte! Dies übrigens auch mit Kopftuch, allerdings natürlich nicht mit einer, wie ich finde, antiquierten Vollverschleierung ( die m.E. nur dazu beiträgt, das sich die Religion des „Friedens“ nie von dem aus meiner Sicht vorherrschenden Mittelalterduktus befreien kann.)

      Ihnen, bintolerant, würde ich mal gerne im normalen Leben begegnen. Ich möchte erfahren, ob ich Ihnen gegenüber tolerant sein kann oder ob ich doch Mitleid haben muss, so wie gestern Abend gegenüber einigen „Studies gegen Rääächtzzzz“ bei einer Wahlnachlese in der Tufa.

      Ich glaube fast, Sie könnten auch dort gewesen sein, >>bintolerantalertaalertaantifaschistagenderqueerallesundjedenversteherGutmensch und Bahnhofklatscher.

      Schöne Fastnacht allen Verkleidungswütigen! Gute N8

      • Zitat: “ Ihnen, bintolerant, würde ich mal gerne im normalen Leben begegnen. Ich möchte erfahren, ob ich Ihnen gegenüber tolerant sein kann oder ob ich doch Mitleid haben muss, so wie gestern Abend gegenüber einigen „Studies gegen Rääächtzzzz“ bei einer Wahlnachlese in der Tufa. “

        Wie wäre es denn wenn man einmal einen netten Diskussionsabend/Treff der Lokalo Dauerkommentatoren/Community ins Leben rufen könnte??? Dann könnten wir unverkrampft und voller Toleranz unsere Argumente direkt miteinander austauschen, das fände ich wunderbar.

        Ich bin sicher dass wir uns angeregt unterhalten könnten. Da ich Ihnen sowohl geistig als auch spirituell haushoch überlegen bin könnten Sie und einige andere der hier fehlgeleiteten Personen von einer direkten Begegnung nur profitieren. Natürlich bin ich tolerant gegenüber verwirrten Personen wie dem armen Chris77 und anderen und könnte quasi therapeutisch diesen armen Menschen helfen um wieder auf den richtigen Pfad zu kommen. Falls es nicht gelingt, so ist das Leben ….

        Meine Anregung an das Lokaloteam: wie wäre es mit einem realen Treffen der Lokalokommentatoren unter Beteligung des Redaktionsteams? Ich bin dafür und würde mich auf eine persönliche Begegnung mit Chris77,Negan und den vielen engagierten Schreiber sehr freuen.

        • Zitat: Da ich Ihnen sowohl geistig als auch spirituell haushoch überlegen bin könnten Sie und einige andere der hier fehlgeleiteten Personen von einer direkten Begegnung nur profitieren.

          Das muss doch Satire sein!!

    • Bei so einem langen Kommentar erkenne ich dass hier ein Mensch dahinter steckt ….
      der zuviel Zeit hat
      keine Freunde hat
      nichts zu f….. hat
      die Liste könnte noch ellenlang sein ….. aber ICH treffe mich gleich mit meinem Chapter , werde später noch bisschen ……. und mich jetzt achon mal genüsslich zurücklehnen und auf den Kommentar von BI Tolerant warten.

    • Es gibt schon geistige Irrläufer, die fast jeden Tag zur gleichen ihren Dünnschiss in die Welt werfen müssen und andere dreist beleidigen.
      Viele sind schon für weniger eingewiesen worden!
      Anscheinend will keiner mit ihm spielen im bunten Wolkenkuckucksheim. Einsam und verloren im Stuhlkreis.
      Dann mach den Chauffeur für diese Tante und nimm alle auf inkl. Vollversorgung, die von dieser „friedlichen Religion“ traumatisiert rumlaufen. Deine Stars.
      Vorteil: Man muss deinen täglichen Müll nicht mehr ertragen, hast eine Beschäftigung und du bringst einen toleranten Beitrag für die Welt und die Steuerzahler und deine geliebten blauen Freunde..
      Helau

  6. Es wird immer schlimmer, in Banana-Deutscheland… Mir fehlen echt die Worte… Anscheinend geht´s der „Dame“ viel zu gut, um gg. so etwas zu klagen ;-(

  7. ehm…lt. Trierer Tageszeitung ist die Frau eine Deutsche, die zum Islam konvertiert ist. Insofern ist die Forderung nach Abschiebung in ihr Heimatland ja dann schon mal gelungen…

  8. Ich denke mal laut 😴 in Fastnachtszeiten:
    Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld 🎶🎵
    Oder darf ich mich freuen das diese Dame (lt. TV) alleinerzeihende Mutter zweier Kinder, einen gutbezahlten Job gefunden hat bei einem toleranten Arbeitgeber, der Vollverschleierung toleriert?
    Vllcht zahlt hier aber auch JEMAND anderes 🤔

  9. Wird das jetzt überall einmal ausgetestet ? Gab in Berlin bereits ein Urteil zu diesem Thema. Am besten, den eigenen Glauben privat zuhause ausleben und im öffentlichen Raum die allseits gepriesene Integration.

    Diese Religionspinner nerven langsam und all das hat nichts mehr mit dem stillen und innigen Glauben bzw. die Überzeugung an einen allmächtigen liebenden Gott zu tun. Echt ätzend.

  10. Einfach den Führerschein einziehen, kostet nichts. Unnötige Klagegründe, die gegen Gesetz und Ordnung verstoßen, brauchen keinen Richter.

  11. Die Dame hat sich für das Tragen des Niqab entschieden und sollte die Konsequenzen tragen. Letztlich handelt es sich um eine Auslegung des Konzepts des Hijab im Islam und ist keine Pflicht.
    Es gibt nicht grundlos ein Verhüllungsverbot im
    öffentlichen Raum. Unabhängig davon, dass die Person nicht identifizierbar ist, etwaige Konsequenzen durch Fehlverhalten nicht eindeutig zuzuordnen sind, wird das Sichtfeld eingeschränkt. Im Straßenverkehr könnte es so zu einer Gefährdung Dritter kommen.
    Anpassung an die bestehenden Regeln wäre angebracht.
    Religionsfreiheit sollte nie schwerer wiegend als die Sicherheit der Allgemeinheit.

    @fan
    Um die Toleranz des Islam gegenüber Andersgläubigen zu erleben muss man nicht in die einschlägigen Länder gehen, wobei das durchaus lehrreich sein könnte.
    Manchmal reicht ein Fußweg aus oder die Berichterstattung in den Medien, wenn es um Pro-Palestina-Demos geht in denen der Kalifat gefordert wird. Gelebter Judenhass auf deutschen Straßen. Die Stellung der Frau in diesem Zusammenhang dürfte bekannt sein. Das hat definitiv nicht mehr viel mit westlichen Werten zu tun.

    @bintolerant
    Die AfD oder deren Anhänger haben damit nichts zu tun.
    Zitat Tagesschau 05.11.24:
    „Die Gesamtzahl der Demonstrationen überschreitet selten die Tausender-Marke – ebenfalls eine überschaubare Größenordnung. Dabei rekrutiert sich der Zug schon aus mehreren Szenen. Eine rbb-Reporterin fasste das Teilnehmerfeld unlängst so zusammen: „linke und linksextreme Gruppen aller Couleur, Feministinnen, Queer-Aktivisten, Palästinenser, arabischstämmige Menschen, Islamisten.““

    • Frau Keludowic, noch nicht, es geht langsam in eine wunderbare Richtung, freue mich sehr für die AfD. Und welche Partei hat schon eine Verdoppelung der Wählerstimmen erreicht?

  12. Religion sollte als persönliche Angelegenheit betrachtet werden und hat in der Öffentlichkeit keinen Platz. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben in den eigenen vier Wänden oder in Religionsgemeinschaften auszuüben.
    Das Gesetz verbietet nicht ohne triftigen Grund die Vermummung in der Öffentlichkeit, und an diese Vorgabe haben sich alle Bürger zu halten. Daher hoffe ich, dass die Klägerin in diesem Fall keinen Erfolg haben wird.
    Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich betonen, dass ich selbst einen Migrationshintergrund habe. Ich lehne jegliche Ideologien ab, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Dazu zähle ich ausdrücklich sowohl den Islamismus als auch den Rechtsextremismus.

  13. Freie Religionswahl: Ja. Religionsausübung in der Öffentlichkeit bzw. im öffentlichen Raum: Nein.
    Religion ist Privatsache.
    Diese Frau provoziert den säkularen Rechtsstaat, sonst nichts. Wenn sie aus „religiösen Gründen“ nicht unbedeckt fahren darf, sollte sie zu Hause bleiben. Keine Ausnahme. Basta.

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