Gericht: Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier beim Autofahren abgelehnt

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Foto: Symbolbild / pexels

KOBLENZ. Eine Muslimin wollte beim Autofahren einen Gesichtsschleier (Niqab) tragen, der nur die Augenpartie freilässt. Doch ihr Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot wurde abgelehnt – eine Entscheidung, die jetzt auch vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt wurde.

Damit schloss sich das Gericht einem vorherigen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße an. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag mit.

Die Frau hatte argumentiert, dass sie aus religiösen Gründen den Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit tragen müsse. Da das Verhüllungsverbot jedoch vorschreibt, dass das Gesicht von Autofahrern klar erkennbar sein muss, beantragte sie eine Ausnahmegenehmigung beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Nach der Ablehnung ihres Antrags legte die Frau zunächst Widerspruch ein und klagte schließlich gegen die Entscheidung – ohne Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass das Verhüllungsverbot in diesem Fall „verfassungsrechtlich gerechtfertigt und verhältnismäßig“ sei. Die Regelung diene der Sicherheit im Straßenverkehr, indem sie sicherstelle, dass Autofahrer eine uneingeschränkte Sicht haben und eindeutig identifizierbar sind, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Das Gericht betonte zudem, dass die Frau durch das Verbot nicht in ihrer Religionsausübung gehindert werde. Es gebe für sie alternative Fortbewegungsmittel, wie etwa öffentliche Verkehrsmittel oder ein Motorrad. Für Krafträder, bei denen ein Schutzhelm vorgeschrieben ist, gelte das Verhüllungsverbot nicht.

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2 Kommentare

  1. Autofahren ist Männersache, diese Frau hat hinterm Steuer nichts zu suchen. Es wird Zeit dass ihre männlichen Verwandten sich darum kümmern, damit sie nicht ihre Ehre verlieren, weil ihre Tochter, Schwester Schande über sie bringt.

  2. Wäre ja noch schöner. Wunder, dass Richter so unwoke Urteile noch sprechen. Wieso werden nicht noch vollverschleierte Führerscheinfotos vor beantragt vor Gericht? Hier öffentlich Tamtam machen und daheim brav den Schweigefuchs im Patriachat. 😉😉😉😉😉
    Die Omas stehen bestimmt schon in den Startlöchern 😆

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