Bundestagswahl in RLP: Wie wählen Menschen mit Behinderungen und Krankheiten?

Schnell ins Wahllokal und zwei Kreuze setzen: So leicht ist es nicht für alle Menschen bei der Bundestagswahl. Welche Möglichkeiten haben kranke und behinderte Menschen, dennoch ihre Stimme abzugeben?

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Foto: Harald Tittel / dpa / Symbolbild

MAINZ. Jede Stimme zählt – doch nicht jede und jeder kann sie gleich einfach abgeben. Für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen kann die Wahl komplizierter sein als für andere. Ein Überblick über ihre Möglichkeiten.

Blinde und sehbehinderte Menschen

«Für sehbehinderte Menschen steht eine Stimmzettelschablone zur Verfügung», teilte ein Sprecher des Landeswahlleiters mit. Betroffene Wahlberechtigte sollten frühzeitig beim Landesblindenverband nachfragen, ob diese Schablone bezogen werden könne. Dafür ist auf der Wahlbenachrichtigung die Telefonnummer des Landesverbands abgedruckt.

Allerdings: Diesen Hinweis findet der Vorsitzende Hans-Peter Engel etwas irreführend. «Ich habe hier nur Wahlschablonen, die auf Anfrage versandt werden», teilte er mit. «Solange ich aber nicht weiß, wer in den 15 Wahlkreisen wählbar ist, nutzen diese neutralen Schablonen nichts.» Zuerst müssen die Informationen aufgelesen werden.

Mit einer Schablone können Menschen mit einer Sehbehinderung wählen. Foto: picture alliance / dpa / Archiv

«Ich erhalte täglich Anfragen zur Bundestagswahl», sagte er. Meist gehe es dabei um die Zusendung von Briefwahlunterlagen. «Hier scheint bei vielen Wählern große Unkenntnis zu herrschen», sagt er. Briefwahlunterlagen könne man nur schriftlich oder per Internet bei der jeweiligen Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung beantragen.

«Nach meinen Erfahrungen nutzen die meisten blinden oder sehbehinderten Menschen die Briefwahl zur Stimmabgabe», sagte Engel. «Dabei helfen die eigenen Hilfsmittel, zum Beispiel Vergrößerungsgeräte oder Personen des Vertrauens

Gehbehinderte Menschen

Auch für gehbehinderte Menschen findet sich eine Telefonnummer auf der Wahlbenachrichtigung, unter der Informationen zu barrierefreien Wahlräumen eingeholt werden können. Zudem ist auf der Benachrichtigung ausgewiesen, ob der eigene Wahlraum barrierefrei ist.

«Die Kommunen sind angehalten, die Wahlräume so barrierearm wie möglich zu gestalten», teilte der Sprecher des Landeswahlleiters mit. Dazu gebe es auch eine Handreichung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. «Ob die Wahlräume in allen Gemeinden und allen Stadtteilen entsprechend ausgestaltet werden können, kann nicht abschließend beantwortet werden», hieß es. «Die Wahlvorstände geben beeinträchtigten Personen aber jede denkbare Unterstützung.»

Bei der Wahl kann eine Vertrauensperson helfen – sie darf die Entscheidung allerdings nicht beeinflussen. Foto: Sebastian Gollnow / dpa / Symbolbild

Doch was, wenn der Wahlraum nicht barrierefrei ist? Dann kann laut Bundeswahlleiterin ein Wahlschein beantragt und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum des Wahlkreises gewählt werden. Wem das zu viel Aufwand ist, dem bleibt noch die Briefwahl.

Bettlägerige Menschen

«Die Briefwahl ermöglicht allen Menschen die Teilnahme an den Wahlen, also auch für bettlägerige Personen», schreibt der Sprecher des Landeswahlleiters. Da ein Gang zum Wahlraum nicht mehr möglich ist, muss die Stimme über die Briefwahl beantragt werden. Die können verschickt oder auch von einer Vertrauensperson mit Vollmacht abgeholt werden.

Was, wenn ich plötzlich krank werde?

«Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragen», heißt es vom Landeswahlleiter. Auch hier gilt: Wer zu krank ist, um die Unterlagen selbst abzuholen, kann eine bevollmächtige Person schicken, um die Unterlagen bei der Verwaltung abzuholen.

Geistige Behinderungen

Wählerinnen und Wähler müssten in der Lage sein, eine eigene Wahlentscheidung zu treffen, teilte der Landeswahlleiter mit. «Eine etwaige Hilfsperson darf die betroffene wahlberechtigte Person nur technisch unterstützen. Eine Beeinflussung der Willensentscheidung ist unzulässig.»

Wer plötzlich krank wird, kann noch am Wahltag per Briefwahl wählen. Foto: Thomas Frey / dpa / Symbolbild

Dafür bietet etwa die Lebenshilfe Rheinland-Pfalz Informationen zur Wahl in leichter Sprache an. Die Lebenshilfe setze sich aktiv für die Beteiligung von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen an Wahlen ein, teilte Landesgeschäftsführer Sven Friedrich mit.

Ein wichtiges Ziel sei es, die Menschen mit einer Beeinträchtigung zu befähigen, sie in ihrer Selbstvertretung zu stärken und sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren, hieß es. Nur mit Zugang zu Informationen in leichter Sprache sei eine barrierefreie Teilhabe und Selbstbestimmung möglich. (Quelle: Mona Wenisch, dpa)

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