Region Trier: Achtung – Falsche Gas- und Wasserzählerableser – Polizei warnt vor Trickbetrügern!

0
Foto: Patrick Pleul/dpa

TRIER. Im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Trier versuchen zurzeit Trickbetrüger, sich unter einem falschen Vorwand Zutritt zu Wohnungen und Häusern zu verschaffen.

Hierbei sprechen die unbekannten Täter lebensältere Menschen vor ihren Haustüren immer um die Mittagszeit an. Die Täter täuschen vor, Gas- oder Wasserzähler ablesen oder die Heizung reparieren zu müssen.

Bisher wurden vier derartige Fälle der Polizei gemeldet:
– 20.1. in Riol in der Moselstraße
– 22.1. in Bitburg in der Weiherstraße
– 27.1. in Konz in der Schillerstraße
– 28.1. in Trier in der Schinkelstraße

Dabei verhielten sich die Täter äußerst aufdringlich und drängten sich sogar durch geöffnete Türen. In der Wohnung wurden die Geschädigten abgelenkt, sodass einer der Täter die Wohnung nach Diebesgut durchsuchen konnte. Entwendet wurde meist Goldschmuck.

Ein mögliches Ablenkungsmanöver ist ein lautstarker Streit während dem sich einer der Täter unbemerkt davonschleicht.

Zeugen, die in diesem Zusammenhang etwas Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Trier unter 0651 983-43390 zu melden.

Die Polizei warnt und rät:

– Mitarbeiter der Wasserwerke haben Dienstausweise oder Vollmachten mit Siegel der Wasserwerke. Lassen Sie sich diese vorzeigen, bevor Sie vermeintliche Mitarbeiter in Ihr Haus / Ihre Wohnung lassen!
– Wenn Sie Zweifel haben, erkundigen Sie sich telefonisch zunächst bei dem für Sie zuständigen Wasserwerk, ob es sich um echte Mitarbeiter handelt.

– Lassen Sie Fremde in Ihrem Haus / Ihrer Wohnung nie unbeaufsichtigt!

Vorheriger ArtikelNeue Metallbauerfachkräfte in der Region – Gesellenprüfungen erfolgreich bestanden
Nächster ArtikelTrier: Shooting Guard bleibt Gladiator – Behnam Yakhchali verlängert für zwei weitere Jahre

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.