TRIER. Die Stadt Trier muss nach der Grundsteuer-Neuregelung auf Bundesebene den Hebesatz der Grundsteuer im kommenden Jahr voraussichtlich anheben. Stadtratsfraktionen und Oberbürgermeister sind in konstruktiven Gesprächen darüber, dass die Erhöhung 50 Punkte betragen soll. Mit dem künftigen Hebesatz von 600 Prozent wäre die Grundsteuereinnahme für die Stadt dann aufkommensneutral, Trier nimmt also 2025 an dieser Stelle nicht mehr ein als in den Vorjahren.
An einer Erhöhung um 50 Prozentpunkte komme man aber nicht vorbei, da das Grundsteuer-Aufkommen der Höhe nach stabil bleiben müsse, heißt es von der Stadt. Eine entsprechende Vorlage wird für die Sitzung des Stadtrates am 4. Dezember vorbereitet. Andere Kommunen im Land dürften noch zu wesentlich stärkeren Hebesatzanhebungen gezwungen sein.
Die Grundsteuer B, die auf private und gewerbliche Grundstücke erhoben wird, ist eine der wesentlichen Einnahmequellen der Stadt Trier, auf die die Kommune selbst einen Einfluss hat. 2024 liegt das Grundsteuer-B-Aufkommen in der Stadt bei rund 22,5 Millionen Euro. Würde der Hebesatz nach der Neuregelung auf Bundesebene nicht angehoben, dann würde die Stadt im kommenden Jahr nur 20,7 Millionen Euro an Einnahmen erzielen. Weil die Stadt aber gesetzlich verpflichtet ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, müssen die Einnahmen so geplant werden, dass sie die Ausgaben decken.
Eigentlich sollte die Neuregelung der Grundsteuer, die der Bund zum 1. Januar 2025 geplant hat, dazu führen, dass Wohngrundstücke begünstigt werden. In Rheinland-Pfalz ist aber absehbar in vielen Kommunen das Gegenteil der Fall: Gewerbliche Grundstücke werden von der Neuberechnung begünstigt, private Grundstücke teurer. Dazu tragen vor allem die neu festgelegten Messbeträge bei, mit denen die Hebesätze multipliziert werden. Diese neu berechneten Messbeträge steigen vielerorts besonders in attraktiven Wohnlagen erheblich an.
Die folgende Musterberechnung (die je nach Wohnlage und Grundstücksgröße wesentlich anders ausfallen kann) zeigt, dass bei der erwarteten Steigerung der Grundsteuerbeträge im kommenden Jahr vor allem die vom Bund vorgegebene Neuberechnung der Messbeträge verantwortlich ist und zum wesentlich geringeren Anteil die von der Stadt geplante Erhöhung des Hebesatzes:
3-Zimmer ETW:
Messbetrag (alt): 37,57 €
Hebesatz 550: 206,64 €
Messbetrag (neu): 59,64 €
Hebesatz 550: 328,02 €
Hebesatz 600: 357,84 €
Einfamilienhaus:
Messbetrag (alt): 90,79 €
Hebesatz 550: 499,35 €
Messbetrag (neu): 150,01 €
Hebesatz 550: 825,06 €
Hebesatz 600: 900,06 €
Mittelständiges Unternehmen:
Messbetrag (alt): 1.214,52 €
Hebesatz 550: 6.679,86 €
Messbetrag (neu): 413,20 €
Hebesatz 550: 2.272,60 €
Hebesatz 600: 2.479,20 €
(Mittelwerte, im Einzelfall sind größere Abweichungen möglich) (Quelle: Stadt Trier)
Der Staat ist pleite.
Zitat: “ dass bei der erwarteten Steigerung der Grundsteuerbeträge im kommenden Jahr vor allem die vom Bund vorgegebene Neuberechnung der Messbeträge verantwortlich ist und zum wesentlich geringeren Anteil die von der Stadt geplante Erhöhung des Hebesatzes “ .. U.s.w U.s.w bla blurb.
Die Sache ist doch einfach. Wir werden alle wieder noch mehr blechen müssen, das ist doch der Punkt.
Meine Grundsteuer für ein altes Einfamilienhaus (1928) wird sich wohl mindestens vervierfachen.
Mein Krankenkassenbeitrag steigt pro Monat um 80€ etc. etc.
Sollen wir demnächst das Gras fressen, mit dem die neuen Radboulevards ökologisch begrünt werden?
Langsam reicht es mir!
Mir reicht es schon lange. Trier wird immer unattraktiver.
Die drastische Erhöhung der Grundsteuer war doch das Ziel, von Anfang an, schön verschleiert als verfassungsmäßig vorgegeben. In Rheinland Pfalz werden wir dann auch noch mit Straßenausbaubeiträgen über den Tisch gezogen.
Die SPD (früher mal Anwältin der kleinen Leute) findet das alles super.
aber 2mio für ein paar Meter Radweg hat man noch….
Führt doch unterm Strich zu weniger Einnahmen und dann wieder zu Erhöhungen.
Danke auch für die maßlose Erhöhung der Anwohner Parkgebühren.
Dazu die weiter steigenden Kosten für Energie, Krankenkasse, Lebenshaltung etc…
Man wird nur noch gerupft.
Jeder Mieter bezahlt das auch (außer die Bürgergeld-Empfänger). Die Grundsteuer wird von den Vermietern stets vollständig in die Nebenkosten eingerechnet.
dem Schlafmichl sei dank…..
den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf….