In einer blitzschnellen Aktion hat die Bundespolizei am Mittwoch auf der Autobahn 64 gleich mehrere Haftbefehle vollstreckt. Die Kontrolle der Grenzbeamten förderte eine Reihe von Straftätern zutage, die sich offenbar nicht aus der Schusslinie halten konnten.
Zunächst geriet ein 35-jähriger Rumäne ins Visier der Polizisten. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Reutlingen vorlag. Der Mann war im April 2024 wegen Betrugs zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Doch da er erneut straffällig wurde und seine Geldauflage nicht erfüllte, wurde die Bewährung nun widerrufen. Nach einer richterlichen Vorführung wurde er direkt in die Justizvollzugsanstalt Trier eingeliefert.
Nur kurze Zeit später kontrollierten die Beamten einen 23-jährigen Bulgaren. Hier ergab der Abgleich seiner Daten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Erschleichens von Leistungen. Zudem lag auch eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen Geldwäsche vor. Während sein Fall nun weiter verfolgt wird, traf die Polizei anschließend auf einen 39-jährigen Deutschen, gegen den ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Nach Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro konnte auch er auf freiem Fuß bleiben.














