Trier: Kraftwerk daheim – Ab sofort Zuschuss der Stadt für Balkonsolaranlagen

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Foto: dpa / Symbolbild

TRIER. Die Stadt Trier bezuschusst ab sofort die Installation von Balkonsolaranlagen in Privathaushalten mit jeweils 200 Euro.

Das berichtet die Trierer Rathaus Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe vom Dienstag.

Insgesamt steht für das Förderprogramm eine Summe von 500.000 Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Die Rathaus Zeitung gibt in ihrer aktuellen Ausagbe auch Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema „Förderung von Balkonkraftwerken“:

Was sind Balkonsolaranlagen?
Balkonsolaranlagen oder Balkonkraftwerke gelten als Baustein für die Energiewende. Es handelt sich um kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 800 Watt, die an das Hausnetz angeschlossen werden können. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt so in das öffentliche Netz.

Was genau wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von Steckersolaranlagen inklusive aller Komponenten in Trier mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt.

Wer darf die Förderung beantragen und wie hoch ist diese?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier. Die Förderhöhe je Balkonkraftwerk beträgt pauschal 200 Euro. Je Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert. Zur Beantragung des Zuschusses muss die Anlage fachgerecht installiert, angeschlossen und in Betrieb genommen sein.

Ab wann ist die Förderung möglich?
Die Zuschüsse werden nur für Anlagen bewilligt, die während der Laufzeit des Programms erworben wurden. Eine rückwirkende Förderung für bereits früher gekaufte Anlagen ist nicht möglich. Das heißt: Förderfähig sind nur Anlagen, die ab 2. Juli 2024 (Rechnungsdatum) gekauft und installiert wurden.

Wie lange läuft das Programm?
Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 500.000 Euro. Sind diese Mittel verausgabt, besteht kein Anrecht auf weitere Förderungen. Das Förderprogramm endet spätestens am 31. März 2026.

Wie wird der Antrag gestellt?
Die Beantragung des Zuschusses läuft komplett digital. Die Antragsteller müssen die Rechnung über den Einkauf sowie ein Foto der jeweils installierten Anlage einreichen. Der Link zum Antragsformular findet sich unter www.trier.de/umwelt-verkehr/klimaschutz/.

Gleichfalls aus KIPKI-Mitteln zahlt die Stadt Zuschüsse für Fassaden- und Dachbegrünung sowie die Entsiegelung von Privatgrundstücken aus. Die Zuschüsse für beide Programme können online beantragt werden.

Baudezernent Dr. Thilo Becker erklärt: „Mit unseren neuen Förderprogrammen laden wir alle Trierer Bürgerinnen und Bürger ein, einen Beitrag zu einer nachhaltigen und klima-
freundlichen Zukunft unserer Stadt zu leisten. Begrünte Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen unterstützen die Stadt dabei, die Klimawandelanpassung in Trier voran zu bringen. Und jede Balkon-PV-Anlage ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer dezentralen, erneuerbaren Energieversorgung.“

Zur Verbesserung des Stadtklimas und Erhöhung des Grünanteils in allen Stadtteilen fördert die Stadtverwaltung Trier die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung und Begrünung („Entschotterung“) von Privatgrundstücken. Folgende Kriterien gelten im einzelnen für eine Teilnahme an diesem Förderprogramm:

  • Dachbegrünung: ab 15 Quadratmeter Dachfläche, 20 Prozent der förderfähigen Kosten, bis 15 Grad Dachneigung: maximal 3000 Euro, über 15 Grad Dachneigung: maximal 5000 Euro.
  • Fassadenbegrünung: 20 Prozent Zuschuss bei förderfähigen Kosten zwischen 200 und 3000 Euro.
  • Entsiegelung und Begrünung von Grundstücksflächen: ab 20 Quadratmeter Fläche, zehn Euro pro Quadratmeter, maximale Förderung 1000 Euro.
  • Gefördert werden jeweils die Planungs-, Material- und Baukosten.

(Quelle: Trierer Rathaus Zeitung, Ausgabe v. 23.07.24)

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