MEHRING. Wie das Polizeipräsidium Trier mitteilt, hatte die Staatsanwaltschaft Trier zur Klärung der Todesursache des gestern aufgefundenen toten Neugeborenen in Mehring die Obduktion des Leichnams angeordnet.
Nach dem Ergebnis der Obduktion lebte der Säugling nach der Geburt. Das Neugeborene ist nach dem derzeitigen Ermittlungsstand aufgrund äußerer Gewaltanwendung unmittelbar nach der Niederkunft verstorben.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde die Kindesmutter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier am heutigen Nachmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Trier vorgeführt. Das Gericht ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachts eines Tötungsdelikts die einstweilige Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizei und Rettungsdienst waren am Donnerstagvormittag zu einer Wohnung in Mehring im Kreis Trier-Saarburg gerufen worden. Sie konnten dem Neugeboren aber nicht mehr helfen. Es stellte sich heraus, dass eine junge Frau das Baby wenige Stunden zuvor mutmaßlich alleine zur Welt gebracht hatte.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessordnung verpflichtet ist zu ermitteln, wenn der Verdacht eines strafbaren Verhaltens besteht. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet aber nicht, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.