TRIER. Am morgigen Montag beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gemeinschaftlicher Erpressung. Die Staatsanwaltschaft Trier hat im vorliegenden Fall zwei Personen aus Trier, eine zum Tatzeitpunkt 36-jährige Frau und ihren zum Tatzeitpunkt 31-jährigen vielfach, teilweise einschlägig vorbestraften Lebensgefährten, angeklagt.
Die einmal nicht einschlägig vorbestrafte Frau soll zunächst im April 2023 unter Vortäuschung, mit dem 79-jährigen Geschädigten eine Beziehung eingehen zu wollen, diesen um rund 32.500 Euro betrogen haben. Später sollen beide Angeklagten den Geschädigten erpresst und auf diese Weise insgesamt weitere 1.640 erlangt haben. Der 79-Jährige soll auf der Online-Plattform Quoka eine Kontaktanzeige geschaltet haben, auf die sich die Angeklagte gemeldet und sich als 36-jährige Frau ausgegeben haben soll. Sodann habe sie dem Geschädigten suggeriert, mit ihm eine Beziehung eingehen zu wollen.
Danach habe sie verschiedene Vorwände gesucht, um den Geschädigten um Geld zu bitten, beispielsweise für eine beabsichtigte Selbständigkeit als Kosmetikerin, für die Rückzahlung von Mietrückständen, für die Reparatur eines Autos oder für den Krankenhausaufenthalt ihres Kindes. Der Geschädigte soll ihr insgesamt knapp 32.500 Euro überwiesen haben.
Im Juli 2023 habe der Geschädigte seine Zahlungen eingestellt haben, woraufhin beide Angeklagten ihn erpresst haben sollen. Sie hätten ihm laut Anklage erklärt, dass er anstelle mit der Angeklagten mit einem 16-jährigen Mädchen gechattet habe und sie ihn anzeigen würden, dass er dieses Mädchen anderen Männern zum Sex angeboten hätte. Der Geschädigte habe diese Drohung ernst genommen und zweimal 720 Euro sowie einmal 200 Euro an die Angeklagten überwiesen. (Quelle: Amtsgericht Trier)