
RUWER. Nach dem Unterwetter an Pfingsten in der Verbandsgemeinde Ruwer hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nun mitgeteilt, dass das Land Personen in privaten Haushalten, die sich in Folge des Unwetters an Pfingsten in einer außergewöhnlichen existenzgefährdenden Notlage befinden, eine finanzielle Unterstützung gewährt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt bzw. unbrauchbar wurden und deren Schaden nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen eine Schadenshöhe von 5.000 Euro übersteigt. Sie können eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro für den Haushaltvorstand sowie für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 Euro erhalten. Der Höchstbetrag pro Haushalt beträgt 3.000 Euro. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit kann die Soforthilfe bereits ab einer Schadenssumme von 3.000 Euro gewährt werden. Die Hilfe braucht grundsätzlich nicht zurückgezahlt zu werden.
Die Unterstützung kann bis zum 4. Juli 2024 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion https://add.rlp.de/ bzw. unter
https://add.rlp.de/service/presse/detail/finanzielle-unterstuetzung-nach-unwetter-rund-um-pfingsten zu finden.
Die Antragsformulare liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Papierform aus. Sofern Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung besteht, helfen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Bürgerdienste gerne weiter. (Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer)