Ahrtal: Abschlussbericht der Justiz wird nicht veröffentlicht

Die Ermittlungen zur Ahrtal-Flut sind eingestellt worden. Das ist für die Betroffenen schwer zu verstehen. Auch der Abschlussbericht der Justiz wird nicht veröffentlicht.

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Podium einer Pressekonferenz zur Verkündung der Ergebnisse der Ermittlungen zur Flutkatastrophe an der Ahr.Foto: Thomas Frey/dpa

KOBLENZ. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird den Abschlussbericht zu den Ermittlungen der Ahrtal-Flut nicht veröffentlichen.

Die Strafprozessordnung sowie Gesetze des Strafgesetzbuches stünden dem entgegen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das geht aus einem Bericht von Justizminister Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag hervor.

Die Strafprozessordnung sehe eine solche Akteneinsicht für die Öffentlichkeit nicht vor, hieß es dort. Eine Veröffentlichung könnte demnach Privatgeheimnisse, Dienstgeheimnisse und Geheimhaltungspflichten verletzen. Außerdem hätten Hinterbliebene bereits angekündigt, gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen.

Anders bewertete die Staatsanwaltschaft die Bitte, den Gutachtenauftrag zu veröffentlichen. Der Auftrag – nicht das Gutachten selbst – wurde in dem Schreiben wörtlich wiedergegeben. Justizminister Mertin hatte die Staatsanwaltschaft nach dem Rechtsausschuss im April laut eigener Aussage gebeten, die Veröffentlichung von beiden Dokumenten zu prüfen.

Kritik von den Freien Wählern

Kritik an der Entscheidung, den Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft nicht zu veröffentlichen, kam heute auch von der Landtagsfraktion der Freien Wähler. Der Obmann der Freien Wähler im Flut-Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, sagte hierzu:

„Die von der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgetragenen Hinderungsgründe, den staatsanwaltschaftlichen Abschlussbericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, überzeugen mich insgesamt nicht. Ich erachte die Veröffentlichung des Berichts – gegebenenfalls unter Unkenntlichmachung bestimmter Passagen – als notwendige Transparenz in diesem besonderen Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft selbst erkennt an, dass man einer möglichen Strafbarkeit der von ihr angeführten Straftatbeständen mit einer Schwärzung von Teilen des Abschlussberichts entgegenwirken könnte. Mit dem umfangreichen Schwärzen personenbezogener Fakten im Bericht könnte man meines Erachtens dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und der gebotenen Transparenz entgegenkommen und durchaus die tragenden Gründe zur Verfahrenseinstellung ausreichend darstellen. Ich habe mich intensiv mit dem Bericht beschäftigt und kann der Staatsanwaltschaft nicht in ihrer Bewertung folgen, dass wesentliche Teile des Abschlussberichts zu schwärzen wären. Aus meiner Sicht führt ein Schwärzen einzelner Passagen nicht zu Intransparenz und dem Verfälschen der tragenden Beweggründe für die Entscheidung.

Auch sehe ich hier nicht die Gefahr der Veröffentlichung von strafrechtlich relevanten Geheimnissen. Ich werte den Abschlussbericht als nachträgliche Ergänzung und ausführlichere Begründung der bereits in der Pressekonferenz und der anschließenden Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft getroffenen Bewertungen. Im Wesentlichen geht es in dem Abschlussbericht um die Darstellung der faktischen Geschehnisse in der Flutnacht und wie sich die Flut – zeitlich und räumlich – entwickelt hat sowie welche Arbeitsabläufe in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler, aber auch im Land und Kommunen, erfolgten. Hierin sehe ich keine strafrechtlich geschützten ,Geheimnisse‘.“

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5 Kommentare

  1. Na ja, die SPD will die die nächste Wahl halt garantiert verlieren. Oder ist so abgehoben, dass sie glaubt, sich mittlerweile alles leisten zu können. Egal, wird zum gleichen Ergebnis führen.
    Hoffentlich sind die Akten bis dahin nicht vernichtet, dann kann die Nachfolgeregierung ja noch aktiv werden.

  2. Frau Dreyers Regierungsversagen wird irgendwann juristisch geklärt werden. Wahrheit lässt sich nicht für immer unterdrücken.

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