BITBURG. Einstimmig hat der Stadtrat den Entwurf des „Steuerungsrahmens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ als Grundlage für ein Interessenbekundungsverfahren beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung der Anlage Bitburg-Irsch hat die Stadt Bitburg bereits im Jahr 2009 für das gesamte Stadtgebiet ein „Standortkonzept Photovoltaik“ erstellt, in dem Ausschluss-, Vorbehalts- und Potenzialflächen für erdgebundene Freiflächenphotovoltaikanlagen festgelegt sind. Im Jahr 2022 hat der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz hat einstimmig beschlossen, das „Standortkonzept Photovoltaik“ für die Stadt Bitburg fortzuschreiben.
Inzwischen sind eine Vielzahl von Projektentwicklern an die Stadt herangetreten, um ihre geplanten Standorte für Freiflächenanlagen vorzustellen. Bis dato sind durch Projektierer rund 180 Hektar für Solarparks beplant. Hinzu kommen knapp 20 Hektar städtischer Flächen, die sich auf Grundlage des aktuell im Vorentwurf befindlichen Steuerungsrahmens als Eignungsflächen darstellen. Aus den zahlreichen Gesprächen konnte die Stadt Bitburg neue Erkenntnisse gewinnen sowie Konflikte erkennen, die in Zusammenhang mit dem Kriterienkatalog beziehungsweise den Vorgaben aufgrund städtebaulicher Vorstellungen stehen.
Im aktualisierten Steuerungsrahmen wird das Kriterium der Anlagengröße von mindestens vier und maximal 30 Hektar vorgesehen. Die Gesamtfläche aller neuen Solarparks wird auf rund 100 Hektar angehoben und der Mindestabstand von 1 Kilometer zwischen benachbarten Solarparks ausgeschlossen. In den 100 Hektar sind die geplanten Anlagen „Auf Forst“ und „In Bereich“, Bitburg-Matzen, mit 29 Hektar sowie die städtischen Eignungsflächen nicht enthalten.
Im Zuge des nun vom Stadtrat beschlossenen Interessenbekundungsverfahrens werden weitere detaillierte Daten bei den Projektentwicklern abgefragt, so dass die gebündelten Informationen der verschiedenen Projekte zur Erarbeitung einer Bewertungsmatrix herangezogen werden können. Diese Matrix soll in der Folge als Orientierungshilfe bei der zukünftigen Bewertung der schriftlichen Anträge eingesetzt werden. Außerdem ist die Möglichkeit gegeben, dass der Steuerungsrahmen bei Bedarf auf Grundlage der Ergebnisse inhaltlich überarbeitet werden kann.
Zum Abschluss des Verfahrens werden sowohl die Bewertungsmatrix als auch der Steuerungsrahmen vom Stadtrat beschlossen. (Quelle: Stadt Bitburg)












