Enttäuschte Gläubige: Bistum Trier meldet so viele Kirchenaustritte wie nie zuvor!

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Foto: dpa

TRIER. Die katholische Kirche verliert mehr und mehr Mitglieder. Die Zahl der Austritte aus der katholischen Kirche im Bistum Trier ist ebenfalls und abermals stark angestiegen.

„Die Zahlen sprechen für sich: Die katholische Kirche wird auch im Bistum Trier kleiner.“ So hat Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, Generalvikar des Bistums Trier, die Statistik des kirchlichen Lebens kommentiert, die am 28. Juni veröffentlich wurde. „Das gilt es – so schmerzlich es ist – erst einmal zu akzeptieren. Und dann müssen wir damit umgehen. Das tun wir, indem wir unsere pastorale Arbeit reflektieren und weiterentwickeln, aber auch, indem wir uns durch ein Haushaltssicherungskonzept finanziell handlungsfähig halten.“

Waren es im Jahr 2021 noch insgesamt 18.599 Kirchenaustritte bei den Katholiken im Bistum Trier, stiegen diese im Jahr 2022 massivst an. Wie das Bistum Trier am Mittwoch mitteilte, kam es im Jahr 2022 zu insgesamt 28.137 Austritten – so viele Menschen wie nie zuvor!

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 lebten 1.211.700 Katholikinnen und Katholiken auf dem Gebiet des Bistums Trier; das sind 48,7 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Das Bistum Trier hat eine Gesamtfläche von 12.870 Quadratkilometer, gegliedert in derzeit noch 600 Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften in 35 Pastoralen Räumen (Stand 01.01.2023).

Es gibt insgesamt 470 Bistumspriester – davon 243 im aktiven Dienst im Bistum, 16 außerhalb des Bistums oder freigestellt und 204 im Ruhestand (Stand: 01.01.2023). Im Bistum arbeiten zusätzlich 94 Ordenspriester, 33 Priester aus anderen Diözesen, 43 Diakone im Hauptberuf und 136 Diakone mit Zivilberuf, 205 Pastoralreferentinnen und -referenten sowie 252 Gemeindereferentinnen und -referenten.

2 Kommentare

  1. Ich bin absolut dagegen, dass Kinder quasi per Geburt (oder durch Taufe etwas später) eine Religionszugehörigkeit erhalten. Das würde vielen den späteren Austritt ersparen.
    (erwachsene Muslime können nach Scharia nicht einmal straffrei austreten)
    Eine Religionszugehörigkeit dürfte erst ab 14 Jahren, besser noch ab 18, erlaubt sein.

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