
KOBLENZ. Im Koblenzer Prozess um eine als IS-Anhängerin angeklagte Frau hat ihre einstige mutmaßliche Sklavin sie nach eigenen Worten wiedererkannt. «Ja, sie sitzt da», sagte die eigens aus ihrer irakischen Heimat angereiste Jesidin als Zeugin am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) laut einer Dolmetscherin.
Der syrische Ehemann der Angeklagten habe in Mossul ihr, der Zeugin, gesagt: «Du bist ein Geschenk für mich.» Sie sei zuvor schon mehrmals von anderen Männern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) untereinander weitergereicht worden.
Die Schlüsselzeugin ist auch Nebenklägerin in dem Prozess vor einem Staatsschutzsenat des OLG. Sie sagte der Dolmetscherin zufolge weiter, die deutsche Angeklagte habe ihr einst in Mossul mitgeteilt, sie habe ihre Kinder nicht in Deutschland auf die Welt bringen wollen, damit diese nicht unter «Ungläubigen» aufwachse müssten. Im Schlafzimmer der Familie in Mossul habe es Waffen gegeben. Der Mann der Angeklagten, ein Arzt, habe auch immer eine Waffe außer Haus mitgenommen. Die Jesidin benötigte bei ihrer Aussage vor Gericht mehrmals eine Pause. Die Angeklagte schrieb deren Worte teils mit – und weinte zeitweise.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, IS-Mitglied gewesen zu sein. Der 37-Jährigen werden unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Sie hatte einst in Idar-Oberstein gelebt. Laut OLG hat sie sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.
Der Anklage zufolge war die Deutsche 2014 mit ihrem syrischen Ehemann von Deutschland nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen, 2015 zog das Paar nach Mossul im Irak um. Die Angeklagte kümmerte sich laut Bundesanwaltschaft um die zwei gemeinsamen kleinen Töchter und den Haushalt. Das Paar soll zu Hause Sprengstoff, Handgranaten und Kalaschnikows gelagert haben.
2016 soll der Ehemann die Jesidin als Sklavin in das Haus gebracht haben. Sie musste laut Anklage kochen, putzen und die Kinder betreuen. Der Mann soll mit Wissen seiner Frau die Jesidin regelmäßig vergewaltigt und geschlagen haben. Die Angeklagte soll überwacht haben, dass die junge Sklavin nicht fliehen konnte.