Prozess in Trier: Drogenschmuggel in der Unterhose und mit Schlagring

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Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 30.1. beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafverfahren wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln mit Waffen sowie Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden zum Tatzeitpunkt jeweils 22–jährigen Angeklagten aus Luxemburg folgendes zur Last:

Der Angeklagte zu 1) soll am 3.2.2022 nachts aus Luxemburg über die Autobahn A 64 insgesamt knapp 93 Gramm Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt 28,04 Gramm THC nach Deutschland eingeführt haben, wobei er in einer Umhängetasche ein Pfefferspray und einen Schlagring mit sich geführt habe, um sich damit gegen unbefugten Zugriff auf die Betäubungsmittel zur Wehr zu setzen. Die Betäubungsmittel habe er in Frischhaltefolie eingewickelt in seiner Unterhose aufbewahrt.

Dies soll dem Angeklagten zu 2) bekannt gewesen sein, der das Fahrzeug, in dem sich die Angeklagten befanden, gefahren habe. Bei einer Kontrolle am Ortseingang von Trier sollen die Angeklagten durchsucht und die Betäubungsmittel aufgefunden worden sein.

Der Angeklagte zu 1) soll in Deutschland einmal einschlägig und in Luxemburg mehrfach, unter anderem wegen einschlägiger Delikte, strafrechtlich auffällig geworden sein. Der Angeklagte zu 2) ist nicht vorbestraft. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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