Ehemalige General-von-Seidel Kaserne: Stadt Trier legt geänderten Bebauungsplan aus

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Bild: Stadt Trier

TRIER. Die Stadtverwaltung Trier gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes BW 84 „Ehemalige General-von-Seidel Kaserne“ gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt wird.

Ziel der Planung ist die Entwicklung der Flächen der ehemaligen „General-von Seidel-Kaserne“ im Westen der Stadt Trier an der Luxemburger Straße (lokalo berichtete). Die Stadt Trier hat das Gelände von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben und beabsichtigt hier die städtebauliche Entwicklung eines ca. 10 ha großen Gewerbegebietes zur Ansiedlung neuer Unternehmen, aber auch zur Verlagerung bereits in Trier ansässiger Betriebe, die Erweiterungs-/ Vergrößerungsbedarf haben, sowie die Schaffung eines gemeinsamen Standortes für die freiwilligen Feuerwehren Euren und Zewen.

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gingen Stellungnahmen ein, die teilweise die Änderung der Plankonzeption und somit eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich machten. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung angemessen verkürzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der aus dem bisherigen Verfahren vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erneut in der Zeit 1.2.2023 bis einschließlich 24.2.2023 nach telefonischer Terminvereinbarung (0651/718-1619) während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Trier, Stadt- und Verkehrsplanung, Kaiserstraße 18 (Eingang vom Augustinerhof), Verwaltungsgebäude V, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen vom 1.2.2023 an auch im Internet über die Homepage der Stadt Trier unter der Adresse http://www.trier.de/bauleitplanung eingesehen werden können.

Zum Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

– Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer), Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Mensch/menschliche Gesundheit, Wechselwirkungen, Natura 2000-Gebiete/FFH-Verträglichkeit, artenschutzrechtliche Beurteilung der Planung, Beschreibung der Maßnahmen zum Artenschutz und weitere Belange des Umweltschutzes. Aussagen zu planungsrelevanten fachgesetzlichen Vorgaben und planungsrelevanten Fachplänen (wie Landschaftsplan, Stadtklimaanalyse), Flächenbilanz und Ermittlung des Kompensationsbedarfs, Vorschläge für Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation sowie Hinweise zu Planungsalternativen und zum Monitoring (Umweltbericht und Begründung zum Bebauungsplan BW 84, Stand Januar 2023)

– schalltechnische Untersuchung (Accon GmbH, April 2022)

– Verkehrsuntersuchung (R+T Verkehrsplanung GmbH, Mai 2022)

– klimaökologische Untersuchung (GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Januar 2023)

– Artenschutzfachbeitrag Mauereidechse (Büro für faunistische Gutachten Dr. Ulrich Schulte, September 2020)

– Artenschutzprüfung (Hortulus, November 2018)

– Fledermausuntersuchung (Fledkonzept)

– Artenschutzkonzept im Rahmen des vorgesehenen Abrisses der Bestandsgebäude (BGH Plan, November 2020)

– Artenschutzfachliche Baubegleitung (Hortulus, Februar 2021)

– Orientierende Boden- und Asphaltuntersuchung (SakostaCauGmbH, März 2020)

umweltrelevante Stellungnahmen und Eingaben aus dem Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB:
Hinweise zu Belangen der Denkmalpflege/Archäologie, der Abfallentsorgung, der Entwässerung (Schmutzwasser und Oberflächenwasser), der Energie- und Wasserversorgung, des Schallschutzes, des Hochwasserschutzes, der Starkregenvorsorge, der verkehrlichen Anbindung, der faunistischen Bedeutung (Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Insekten), des Artenschutzes, des Grünbestandes/Neuanpflanzungen, der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der Klimaökologie.

Stellungnahmen können während der o.a. Frist abgegeben werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. (Quelle: Stadt Trier)

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