Urteil: Pferd schubst Radfahrerin von Rad – Halterin muss Schmerzensgeld zahlen

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Ein pferd. Symbolbild; Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Das Landgericht Koblenz hat eine Frau zu einem Schmerzensgeld von 6000 Euro verurteilt, weil ihr Pferd eine Radfahrerin vom Fahrrad gestoßen hat.

Die Klägerin hatte sich bei dem Sturz verschiedene Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zugezogen, wie das Landgericht Koblenz am Dienstag mitteilte. Laut Entscheidung des Gerichts muss ein Tierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn ein Tier einen Menschen verletzt. Die Klägerin war für über eine Woche ins Krankenhaus gekommen und operiert worden.

Der Klägerin zufolge schubste das Pferd sie während einer Radtour in der Osteifel im Mai 2021 mit dem Hinterteil vom Rad, als sie an zwei entgegenkommenden Reiterinnen vorbeifahren wollte. Die Pferdehalterin verweigerte indes die Zahlung und behauptete, die Klägerin sei gestürzt, weil sie unachtsam gebremst habe. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen gab der zuständige Richter der Darstellung der Radfahrerin recht. Neben dem Schmerzensgeld muss die Beklagte die Arzt- und Anwaltskosten der Radfahrerin übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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