Trickbetrug per Schockanruf und WhatsApp: Mehrere 10.000 Euro Schaden

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Symbolbild; Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Über mehrere Fälle von Schockanrufen im Raum Saarbrücken berichtet das Landespolizeipräsidium Saarland. In einem Fall führte die bekannte Masche am gestrigen Montag, den 7. November 2022, zur Übergabe von Schmuck und Bargeld an die Betrüger. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf mehrere 10.000 Euro! In zwei weiteren Fällen brachten Betrüger über WhatsApp ihre Opfer dazu, Geld an unbekannte Konten zu überweisen.

Eine 67 Jahre alte Frau aus dem Regionalverband Saarbrücken übergab Bargeld und Schmuck einem „Geldabholer“, nachdem die Betrüger ihr vortäuschten, dass ihre Tochter in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt sei und für den PKW der Tochter seit drei Tagen kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Erst im Nachhinein wurde die Betrogene misstrauisch und kontaktierte die Polizei!

Ähnlich erging es einer 58 Jahre alten Frau aus dem Raum Saarbrücken und ihrer 55 Jahre alten Schwester, welche in Rheinland-Pfalz lebt! Sie überwiesen nach Erhalt einer WhatsApp Nachricht des angeblichen Sohnes der 58-Jährigen je einen vierstelligen Betrag an ein Konto eines mutmaßlichen Elektronik-Fachhandels.

Eine ähnliche Summe überwies eine 60-Jährige aus dem Raum Neunkirchen an ein ihr unbekanntes Konto, nachdem sie durch eine Unbekannte via WhatsApp kontaktiert wurde. Diese gab sich als deren Tochter aus und bat dringend um Geld.

Die Betrüger nutzen bewusst den Schockmoment aus und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um diese zu unüberlegten Entscheidungen zu verleiten.

Die Polizei rät, am besten aufzulegen, wenn man sich nicht sicher ist, wer anruft, und sich unter Druck gesetzt fühlt. Ferner sollte man mit den Angehörigen Kontakt aufnehmen oder die Polizei anrufen. Dabei sollte nicht die Rückruffunktion genutzt werden.

Die Polizei empfiehlt weiter dringend, am Telefon nie über die eigenen persönlichen und finanziellen Verhältnisse zu sprechen, kein Geld an unbekannte Personen oder Konten zu übergeben bzw. zu überweisen und im Zweifelsfall eine Vertrauensperson hinzuzuziehen oder die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen.

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