SGD Nord genehmigt Windpark „Trier-Wetterborn“: Drei neue Anlagen mit 245,5 Metern Höhe

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Foto: Philipp v. Ditfurth/dpa/Symbolbild

TRIER/KOBLENZ. Die Qualitas Energy Trier GmbH darf auf dem Gebiet des Trierer Stadtbezirks Euren drei neue Windenergieanlagen bauen und betreiben. Das ist das Ergebnis der umfassenden Prüfung des Antrags, bei der die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord auch die Einwendungen von Umweltverbänden und Bürgerinnen und Bürgern bewertet hat.

Da das Projekt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, bestand für die Antragstellerin – wie bereits im Verfahren zum Windpark „Trier-Stahlem“ – das Recht auf Genehmigung, heißt es von der SDG Nord. Umwelt- und Naturschutz, Geologie, Denkmalschutz, Archäologie, Wetter, Sicherheit, Energieversorgung sowie Baurecht- und Landesplanung: Bei der Entscheidung, ob und wie eine Windenergieanlage gebaut und betrieben werden darf, betrachtet die SGD Nord zahlreiche Faktoren. Auch im Fall der nun genehmigten Windenergieanlagen sei eine solch umfassende Prüfung erfolgt.

Recht auf Genehmigung

Da die Antragstellerin eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hatte, wurde ein förmliches Verfahren – also ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung – durchgeführt. Die SGD Nord berücksichtigte bei der Prüfung deshalb nicht nur die Gutachten, den Umweltverträglichkeitsbericht und die fachlichen Stellungnahmen, sondern auch die Einwendungen von Umweltverbänden und Bürgerinnen und Bürgern. Die Prüfung ergab, dass das Projekt die Voraussetzungen nach § 6 Abs.1 BImSchG erfüllt, weshalb die Genehmigung im Sinne einer „gebundenen Entscheidung“ zu erteilen war. Eine „gebundene Entscheidung“ bedeutet, dass die Antragstellerin ein Recht auf Genehmigung hat, sofern sie mit dem Antrag nachweisen kann, dass das Projekt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die nun erteilte Genehmigung enthält Nebenbestimmungen, wie etwa zum Lärm-, Natur- und Artenschutz, die von der Antragstellerin zu beachten sind.

Genehmigung online einsehbar

Die drei Windenergieanlagen verfügen jeweils über eine Gesamthöhe von 245,5 Metern sowie über eine Nennleistung von 7.000 Kilowatt. Die Genehmigung kann gemeinsam mit weiteren Unterlagen im Zeitraum 16. bis 29. Juni 2026 unter folgendem Link eingesehen werden: www.s.rlp.de/JixGECu.

Aktuelle Zahlen zum Ausbau

Die SGD Nord ist seit Juni 2023 für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig. Dabei verfolgt sie das Ziel, Anträge möglichst effizient und rechtssicher zu bearbeiten, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern. Über den aktuellen Stand beim Ausbau Erneuerbarer Energien im Bereich der SGD Nord informieren das Energieportal der SGD Nord, der Energieatlas Rheinland-Pfalz sowie das Marktstammdatenregister. (Quelle: SGD Nord)

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