17 Unfälle, 25 Strafanzeigen: Halloween-Wochenendbilanz der Polizei Idar-Oberstein

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Foto: Polizei Idar-Oberstein/Symbolbild

IDAR-OBERSTEIN. Am Wochenende vom 28.10. bis einschließlich 1.11. bearbeitete die Polizeiinspektion Idar-Oberstein insgesamt 120 Vorgänge. Es wurden 25 Strafanzeigen erfasst, 17 Unfälle aufgenommen und 78 sonstige Vorgänge wie beispielsweise Ruhestörungen, hilflose Personen bzw. Vorgänge, bei denen kein strafbares Handeln vorlag oder weitere Maßnahmen zu treffen waren, bearbeitet, so die Polizei.

Aus polizeilicher Sicht lief das verlängerte Wochenende größtenteils ruhig ab. Zu erwähnen sind lediglich zwei Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Unfall unter Alkoholeinfluss.

Am 31.10., gegen 18.30 Uhr, wurde eine 15-jährige Person im Bereich der Hautstraße kontrolliert, die während des Fahrvorgangs verdächtig an der Abdeckung seines Rollers herumspielte. Während der anschließenden Verkehrskontrolle gab die Person zu, den Roller so technisch verändert zu haben, dass er ca. 70 km/h schnell sei. Dies wurde durch den Rollenprüfstand so bestätigt. Noch am selben Tag, gegen 22.50 Uhr, konnte ebenfalls ein Fahrer eines Rollers im Bereich der Bismarckstraße kontrolliert werden, dessen Roller ebenso technisch verändert war und der schneller als die baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit fuhr. Gegen beide Personen wurden Strafanzeigen wegen Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

Hier weißt die Polizei nochmals daraufhin, das solche technischen Veränderungen an Rollern zu unterlassen sind. Bei Steigerung der Höchstgeschwindigkeit verlängert sich gleichzeitig der Bremsweg. Manipulationen bergen erhebliche Gefahren, die Bremsanlagen halten den Anforderungen nicht immer stand und die Fahrerinnen und Fahrer können ihr Fahrverhalten nicht richtig einschätzen. Auch erlischt der Versicherungsschutz. Ebenso wird in solchen Fällen eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle gesandt, was gerade bei jungen Fahrerinnen und Fahrern zu Problemen bei der Erlangung des Autoführerscheins führen kann.

In den frühen Morgenstunden des 1.11. ereignete sich auf dem Parkplatz der Diskothek Granada ein Verkehrsunfall, bei dem der Unfallverursacher aufgrund seiner Alkoholisierung gegen ein haltendes Fahrzeug fuhr. Ein anschließender Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von ca. 1,7 Promille. Der Führerschein des 40-jährigen Fahrzeugführers wurde beschlagnahmt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt sowie eine Blutprobe entnommen.

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