Unmut kann in einer Firma immer einmal auftreten. Doch diesen einfach kundzutun war noch nie so leicht wie jetzt. Auf Onlineplattformen können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten. Solche Plattformen erfreuen sich großer Beliebtheit. Aber was ist erlaubt? Und was ist strafbar?
Meinungen über die Firma oder den Chef werden schon lange unter Kollegen und Freunden besprochen. Mit dem Internet nimmt der Austausch eine neue Gestalt an. Unter fiktiven Namen kann man sich über die berufliche Unzufriedenheit beschweren. Oder nicht?
Mit Plattformen zum Bewerten des Arbeitgebers wird genau das vermittelt. Anonym kann man sich über
Teamzusammenstellungen, die Work-Life-Balance oder Benefits beschweren. Dabei scheint egal zu sein, ob die Kritik konstruktiv oder destruktiv ist. Allerdings ist auch das Internet in diesem Bereich kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten Regen und Gesetzte zur Meinungsfreiheit.
Arbeitgeberbewertung – welche Regeln müssen beachtet werden
– Wiedergabe eigener Erfahrungen und Eindrücke: Bei der Bewertung sind Aussagen erlaubt, welche die bewertende Person selber erlebt hat. Dies kann etwa eine nicht faire Behandlung sein. Allerdings darf die Aussage nicht generalisiert werden.
Anderenfalls hat das Unternehmen das Recht, sich darüber zu beschweren und zu handeln.
– Nennung von Fakten: Bei der eigenen subjektiven Auffassung muss sich diese immer um die Wahrheit handeln. Anderenfalls wird von der bewertenden Person gegen das Gesetz verstoßen. Außerdem kann nach einer Meinungsäußerung eine Anklage folgen. Ist dem so, muss die Meinung nachweisbar sein können, also warum etwas so empfunden wird. Schon im Voraus sollten darum Beweise aufgehoben werden.
– Nicht den Namen verraten: Personen im Internet erkennbar zu machen, etwa ihren Namen zu verraten, ist auf diese Weise nicht erlaubt. Auch das Benennen der Position kann schon zu einem Problem werden. Immerhin können manchmal über die Positionsbezeichnung die Personen im Unternehmen herausgefunden werden.
– Keine Offenlegung von Betriebsgeheimnissen: Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, stimmt dabei fast immer einer Klausel zu, dass firmeninterne Informationen geheim gehalten werden. Die wirtschaftlichen Vorlieben der Firma sollen auf diese Weise geschützt werden. Wer sich online nicht daran hält, kann rechtlich dafür belangt werden.
– Gelogene Behauptungen und Schmähkritik sind verboten: Ausgedachte Behauptungen, üble Nachrede, Verleumdungen sind verboten. Nicht anders ist das mit Beschimpfungen und rassistischen, beleidigenden, politischen, vulgären oder diskriminierenden Aussagen. Also haben unbeweisbare Behauptungen, wie der Chef würde Steuern hinterziehen oder Lügen, wie die Firma überweist Gehälter nicht pünktlich, hier nichts zu suchen.
– Aussagen mit ruf- oder kreditschädigender Wirkung sind verboten: Ebenso dürfen Arbeitnehmer keine Äußerungen online von sich geben, welche zu einem finanziellen Verlust des Arbeitgebers führen könnte. Dazu gehören ebenso Behauptungen, welche dem öffentlichen Unternehmensansehen schaden.
– Die richtige Wortwahl: Worte können viel bewirken. Besonders Emotionen können verursachen, dass etwas geschrieben wird, was später bereut wird. Besser ist darum, die Worte mit Bedacht zu wählen. Eine respektvolle, sachliche und konstruktive Kritik ist angebracht.
Nichteinhaltung dieser Regeln und Gesetze – welche Strafen drohen
Wer Lügen verbreitet, verbal angreift oder eine Form nutzt, um den Unternehmensruf zu schaden, riskiert angezeigt zu werden.
Später kann daraus eine Anklage entstehen. Bei Verurteilung können Strafverfahren wegen Rufschädigung oder Ehrenbeleidigung mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen die Folge sein.



















