Beatmungsschlauch nicht wieder angeschlossen: Gericht verurteilt Pflegerin

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Foto: dpa-Archiv

SAARBRÜCKEN. Wegen Totschlags durch Unterlassen ist eine Intensivpflegerin am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Bei der häuslichen Pflege einer Patientin in Saarbrücken hatte die 54-Jährige im Juni 2019 den Schlauch eines Beatmungsgerätes nicht wieder angeschlossen, sodass die Patientin später starb, teilte das Gericht mit.

In der Strafe enthalten sei eine vorherige Verurteilung wegen Diebstahls. Die Pflegerin hatte sich im Prozess im sogenannten letzten Wort entschuldigt. Zum Tatzeitpunkt war sie alkoholisiert. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) darüber berichtet.

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