Prozess in Trier: Gewerbsmäßiger Betrug durch Mitarbeiter der JVA Wittlich

0
Die JVA Wittlich. Harald Tittel/ dpa-Archiv

TRIER. Am 4. April beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier der Strafprozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Sozialdienstes in der Justizvollzugsanstalt Wittlich, wie das Gericht mitteilt. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, sich in der Zeit zwischen dem 18.5.2015 und dem 19.2.2018 in Wittlich durch 200 selbstständige Handlungen des Betruges strafbar gemacht zu haben, wobei er in 51 Fällen gewerbsmäßig gehandelt und seine Befugnisse oder Stellung als Amtsträger missbraucht haben soll.

Der Angeklagte war im Tatzeitraum Mitarbeiter des Sozialdienstes der JVA. Zu seinem Aufgabenkreis zählte es unter anderem, den Gefangenen zu ermöglichen, Waren über den Versandhandel zu bestellen. Den Gefangenen selbst war es nicht erlaubt, Waren unmittelbar im Versandhandel zu beziehen.

Bestellvorgänge sollen in der Weise erfolgt sein, dass ein Gefangener dem Angeklagten mittels eines für diese Fälle vorgesehenen Formulars den Wunsch zum Erwerb einer oder mehrerer Waren mitteilte. In der Folge habe der Angeklagte auf dem Formular den Preis eingetragen, zu dem der bzw. die entsprechenden Artikel käuflich hätten erworben werden können. Im Falle einer Bestellung habe der Gefangene dies mittels Unterschrift zu bestätigen gehabt. Im weiteren Verlauf habe sich der Angeklagte den zuvor mitgeteilten Preis vom Gefangenenkonto des jeweiligen Bestellers auf dessen Veranlassung hin auszahlen lassen.

Der Angeklagte habe den Gefangenen jedoch nicht denjenigen Betrag berechnet, den er selbst zum Kauf der Ware im Versandhandel habe aufwenden müssen, sondern diesen jeweils einen höheren Betrag in Rechnung gestellt. Den Differenzbetrag habe er für sich einbehalten. Der Angeklagte habe dabei den Gefangenen nicht offenbart, dass der Aufschlag ohne rechtliche Grundlage für eigene, private Zwecke erfolge. Aufgrund seiner dienstlichen Funktion als Justizvollzugsbeamter habe er den Gefangenen konkludent vorgespiegelt, ihnen nur die Preise in Rechnung zu stellen, die die Justizvollzugsanstalt in Rechnung habe stellen dürfen.

Der Angeklagte ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Vorheriger Artikel++ Zehn weitere Todesfälle: Neue Corona-Zahlen für das Saarland ++
Nächster ArtikelTrier: Privater Bestattungsplatz gewünscht – Eifeler Ehepaar zieht vor Gericht

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.