Gewerkschaft NGG Region Trier: Regierung soll Tarifbindung stärken

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Sie haben früher Feierabend und am Monatsende mehr Geld im Portemonnaie: Vollzeitbeschäftigte, die in Trier nach Tarif bezahlt werden, arbeiten pro Woche gut eine halbe Stunde weniger als Arbeitnehmer, in deren Firma kein Tarifvertrag gilt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt. Auch in puncto Bezahlung sind Tarif-Angestellte klar im Vorteil – und verdienen im Monat durchschnittlich 600 Euro mehr.

Die NGG Region Trier beruft sich hierbei auf eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Danach beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit in tarifgebundenen Betrieben in Rheinland-Pfalz bei Vollzeit auf 38,9 Stunden. Ohne Tarifvertrag sind es 39,5 Stunden. Das tarifliche Monatseinkommen liegt aktuell bei rund 3.680 Euro (ohne Tarif: 3.080 Euro).

„In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werden die Vorteile von Tarifverträgen besonders deutlich. Sie bieten häufig auch einen besseren Schutz vor Kündigungen oder regeln die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes“, sagt NGG-Regionalchef Klaus Schu. Hinzu komme der Einfluss von Betriebsräten: In Branchen wie der Ernährungs- oder der Genussmittelindustrie kümmerten sich die Arbeitnehmervertreter etwa um den Schutz vor Corona-Infektionen im Job – und sorgten dafür, dass Auftragsspitzen oder -rückgänge nicht zulasten der Beschäftigten gingen. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Lebensmittel- und Gastgewerbe in Trier aktuell rund 4.400 Menschen. Mit Sorge betrachtet die NGG jedoch, dass immer mehr Unternehmen einen Bogen um Tarif-Standards machten.

Laut Böckler-Stiftung galt zuletzt nur noch für 57 Prozent aller rheinland- pfälzischen Beschäftigten ein Tarifvertrag. Im Jahr 2002 waren es noch 72 Prozent. Die Politik dürfe der Tarifflucht nicht länger tatenlos zusehen, fordert Gewerkschafter Schu: „Es ist gut, dass sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Den Ankündigungen müssen nun aber auch Taten folgen.“

So müssten die Rechte von Betriebsräten etwa bei den Themen Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung und damit Arbeitsbelastung sowie Weiterbildung erweitert werden. Außerdem könnten Tarifverträge über sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für ganze Wirtschaftszweige verpflichtend gemacht werden. „Dies würde gerade Beschäftigten in kleinen Betrieben wie Hotels und Bäckereien zugutekommen“, so Schu weiter.

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