TRIER. Am 24.11. beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogenkurier, wie das Landgericht mitteilt. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, am 3.5.2021 auf der Bundesautobahn 60, Grenzübergang Steinebrück, als Drogenmittelkurier unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt zu haben und einem anderen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben.
Der Angeklagte soll als Fahrer eines PKWs eine große Menge an Betäubungsmitteln – 4773,6 Gramm (netto) flüssiges Amphetamin, 25 Gramm (netto) Kokain und 97,7 Gramm (netto) Marihuana – nach Deutschland eingeführt haben, um die Betäubungsmittel an eine unbekannte Person zu übergeben. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle am Abend des 3.5.2021 auf der Bundesautobahn 60 seien die Betäubungsmittel jedoch sichergestellt und der Angeklagte festgenommen worden.
Der Angeklagte soll in den Niederlanden bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

















