Crash mit drei Lastwagen: Vollsperrung auf der A 61 – Fahrer schwerverletzt!

1

KOBLENZ/GRAFSCHAFT/A61. Auf der Autobahn 61 ist es in der Nähe des Autobahnkreuzes Bad Neuenahr-Ahrweiler zu einem Auffahrunfall von drei Lastwagen gekommen.

Wie die Polizei in Koblenz mitteilte, wurde ein 59 Jahre alter Fahrer bei dem Zusammenstoß am Mittwochmorgen in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Er wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht, die beiden anderen Lkw-Fahrer blieben unverletzt.

Aufgrund der Rettungsarbeiten war die Autobahn in Fahrtrichtung Köln auf dem Streckenabschnitt für fast vier Stunden voll gesperrt. Nach den ersten Ermittlungen war der 59-Jährige zu dicht hinter einem anderen Lkw gefahren. Als dieser wegen eines Staus abgebremst wurde, fuhr er auf.

Der andere Lkw wurde wiederum auf einen vorausfahrenden Lkw geschoben.

Die Richtungsfahrbahn Köln musste für fast 4 Stunden voll gesperrt werden. Der Verkehr wurde am Autobahndreieck Bad Neuenahr-Ahrweiler abgeleitet, es entstand phasenweise ein Rückstau von 8km. Im Einsatz befanden sich neben der Autobahnpolizei Mendig, die Feuerwehr, der Rettungsdienst und die Autobahnmeisterei Mendig.

Vorheriger Artikel++ Aktuelle Corona-Zahlen Rheinland-Pfalz: Landesweite Inzidenz sinkt auf 32 ++
Nächster ArtikelTrierer Freibad-Saison startet am Sonntag: Anmeldeportal für Südbad freigeschaltet

1 Kommentar

  1. Nach den ersten Ermittlungen war der 59-Jährige zu dicht hinter einem anderen Lkw gefahren. Solche und ähnliche Meldungen laufen alle paar Minuten über die Ticker, aber was tut die Polizei, wie immer nichts. da wo es drauf ankommt. Kontrollen und Strafen sind ein Witz. Wie gestern, war Feiertag und LKWs ohne Ende auf den Straßen, es kann mir doch keiner erzählen das die alle eine Genehmigung hatten um fahren zu dürfen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.