++ Aktuell: Stadt Trier und Landkreis – Corona-Infektionen, Inzidenzen und Impfquote am Montag ++

0
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 7 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 3 aus dem Landkreis und 4 aus der Stadt Trier.

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:

Stadt Trier: 29,6                   Landkreis Trier-Saarburg: 22,8

Aktuelle Impfquote in Stadt und Kreis

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 12:30 Uhr) 55.241 Erstimpfungen und 32.081 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 39,6 % bei Erstimpfungen (103.002 Personen) und 19,2 % bei Zweitimpfungen (49.966 Personen).

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 4 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1506, davon 1404 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 77 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und ein Nachweis der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 309 – 3 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 212 im Landkreis und 97 in der Stadt Trier. 4 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Vorheriger ArtikelTrier: Impfbrücke ab 1. Juni auch für über 50-Jährige aus den Prioritätsgruppen
Nächster ArtikelWetterbilanz in Rheinland-Pfalz: Kältester Frühling seit 2013

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.