Tödlicher Jagdunfall: Statt Gefängnis Bewährungsstrafe für Schützen

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BAD KREUZNACH. Das Landgericht Bad Kreuznach hat in einem Berufungsprozess einen Jäger wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, ist die Bewährungszeit am Montag auf drei Jahre festgelegt worden. Zudem müsse der Mann 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Angeklagte hatte im November 2018 bei einer Treibjagd in Dalberg (Kreis Bad Kreuznach) eine Frau tödlich getroffen. Dabei soll er sich den Anweisungen des Veranstalters der Jagd widersetzt und in die falsche Richtung geschossen haben. Ein Gericht hatte ihn zuvor zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit wäre eine Bewährung ausgeschlossen gewesen.

Im ersten Prozess hatte der Mann angegeben, ausgerutscht zu sein und deshalb hangabwärts geschossen zu haben. Im Berufungsverfahren habe der Angeklagte sich nun voll umfänglich eingelassen und zugegeben, dass er nicht ausgerutscht sei und bewusst den Hang herunter geschossen habe, teilte der Gerichtssprecher mit. Der Mann sei durch das Ereignis zudem traumatisiert. Aus diesen Gründen sei das Strafmaß geändert worden.

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