Schülerinnen sexistisch belästigt: Schulleiter darf weiter nicht arbeiten

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Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Nach mutmaßlichen sexistischen Äußerungen bleibt der Leiter des Koblenz-Kollegs vorerst von seinen Funktionen entbunden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz wies nach Mitteilung vom Mittwoch seinen Eilantrag dagegen in der Sache zurück (Az.: 2 B 11504/20.OVG). Schon vorher war der Schulleiter vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert. Dieses sah hier von vorneherein kein Rechtsschutzbedürfnis.

Die OVG-Richter stuften nun in ihrem rechtskräftigen Beschluss das vorläufige „Dienstgeschäftsführungsverbot“ der Schulaufsicht für den Schulleiter als gerechtfertigt an. Damit solle der Schulfrieden gewahrt werden und eine geordnete Prüfung der Vorwürfe im laufenden Disziplinarverfahren gewährleistet sein. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier erklärte als Schulaufsicht, vorerst könne sie nicht mitteilen, wie sich der Mann zu den Vorwürfen äußere, weil es sich um ein internes Verfahren handele.

Nach Aussage zahlreicher jetziger und ehemaliger Schülerinnen des Koblenz-Kollegs soll der Leiter sie über Jahre hinweg mit sexistischen Äußerungen belästigt haben. In der staatlichen Einrichtung machen vor allem jüngere Erwachsene das Abitur nach.

Im vergangenen Jahr hatte die ADD allgemein mitgeteilt: „Mögliche Sanktionen in einem Disziplinarverfahren sind Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Zurückstufung und Entfernung aus dem Dienst.“ Es gebe auch Fälle grundloser Beschuldigungen, deshalb werde sehr sorgfältig geprüft. Der Fall war 2020 auch Thema im Bildungsausschuss des Landtags in Mainz.

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