TRIER. Auch nach den Bund-Länder-Beschlüssen fahren die meisten Busse im VRT unverändert nach Schulfahrplan. Das bedeutet, dass auch reine Schulfahrten durchgeführt werden, um Kindern, die auf Notbetreuung in Schulen oder Kindergärten angewiesen sind, die Möglichkeit zu bieten, mit Bussen oder Bahnen zu fahren.
Diese Verbindungen stehen natürlich allen Kunden beispielsweise für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zur Verfügung.
Bei den Stadtwerken Trier (SWT) gilt jedoch nach wie vor der dicht getaktete Ferienfahrplan. Dieser stellt weiterhin sicher, dass alle umliegenden Stadtteile regelmäßig mehrmals pro Stunde angefahren werden. Zudem fahren die Busse nach wie vor nachts bis 0 Uhr – in der Stadt Trier bis 0:15 Uhr, damit Berufstätige im Schichtbetrieb weiterhin nach der Arbeit mit Bus und Bahn nach Hause kommen.
Das heißt: In der Hauptverkehrszeit stehen im gesamten VRT nach wie vor alle wichtigen Verbindungen zur Verfügung. Entgegen der Meldungen aus großen Ballungsräumen kommt es in den Bussen und Bahnen im VRT zu keiner Überfüllung.
Änderung der Maskenpflicht
Auf Grundlage der aktuellen Beschlüsse hat das Land Rheinland-Pfalz festgelegt, die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen anzupassen. Sobald die neue Corona-Verordnung in Kraft tritt, ist somit das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes verpflichtend (FFP2, OP-Masken, K95-Masken).
Alternative Mund-Nasenbedeckungen, wie etwa selbstgenähte Masken, sind demnach nicht mehr gestattet. Die Kontrolle obliegt nach wie vor den Ordnungsämtern bzw. der Polizei und nicht den Verkehrsunternehmen bzw. deren Fahr- und Kontrollpersonal.
Weitere Maßnahmen, die im Rahmen der Beschlüsse angestoßen werden, prüft der VRT gemeinsam mit der Stadt Trier, den Landkreisen, dem SPNV-Nord und den zuständigen Verkehrsunternehmen.